7 unglaubliche Fakten über das Frauenstimmrecht

16.03.2016, 09:16 Uhr
· Online seit 15.03.2016, 17:23 Uhr
Herisau wird zur historischen Kulisse: Im Dorfkern laufen heute die Dreharbeiten für einen Film über das Frauenstimmrecht. In «Die göttliche Ordnung» geht es um eine junge Hausfrau und Mutter, die sich kämpferisch für die Rechte der Frau einsetzt. Weshalb die Geschichte des Schweizer Frauenstimmrechts filmreif ist, zeigen diese 7 unglaublichen Fakten.
Felix Unholz
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1. Liechtenstein ist das einzige Land in Europa, das Frauen ihre politischen Rechte noch später zugestand als die Schweiz. Uns zuvor kamen auch Indien und Iran. Neuseeland führte das Frauenwahlrecht bereits 1893 ein.


2. Über zehn Jahre vor der Einführung des Frauenstimmrechts in der Schweiz kam die erste Antibabypille auf den Markt.


3. Der Thurgauer Bundesrat Heinrich Häberlin übergab 1934 das Dossier zum Frauenstimmrecht an seinen Nachfolger und schrieb dabei, es befinde sich «in der mittleren Schublade rechts» vom Schreibtisch. Schubladisierung wurde zur Metapher für die Verschleppung des Frauenstimmrechts durch Politik und Behörden.




4. Die Frau sei «geistig und physisch unbegabt», hielt ein Oberst im 19. Jahrhundert fest. Das Argument des «physiologischen Schwachsinns des Weibs» spielte noch in der politischen Debatte der 1950er-Jahre eine Rolle als Argument der Stimmrechtsgegner.


5. Bereits 1928 machten Frauenverbände an einen Umzug mit einer grossen «Stimmrechtsschnecke», die sie auf einem Umzugswagen durch Bern zogen, auf die langsamen Politiker aufmerksam.


6. In einer ersten Abstimmung 1959 lehnten die Männer an der Urne das Frauenstimmrecht mit Zweidrittelsmehrheit ab. Erst 1971 glückte ein zweiter Versuch auf nationaler Ebene.


7. Die Westschweizer Kantone Waadt und Neuenburg führten das Frauenstimmrecht als erste Kantone bereits 1959 ein – Appenzell Innerrhoden wurde 1990 vom Bundesgericht dazu verdonnert.


veröffentlicht: 15. März 2016 17:23
aktualisiert: 16. März 2016 09:16

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