Schweiz

Ab dem 6. Juli soll die Reisefreiheit im Schengenraum wieder gelten

27.05.2020, 17:09 Uhr
· Online seit 27.05.2020, 16:45 Uhr
Der Bundesrat will die Einreisebestimmungen ab dem 8. Juni weiter lockern. Einen Monat später beabsichtigt er, die Personenfreizügigkeit im gesamten Schengenraum wiederherzustellen.
Anzeige

(agl) Bis spätestens am 6. Juli sollen die Einreisebeschränkungen für alle Schengenstaaten aufgehoben werden, sofern es die epidemische Lage zulässt. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch im Grundsatz beschlossen. Die Grenzöffnungen zu den Nachbarstaaten Deutschland, Frankreich und Österreich sollen wegen der positiven Entwicklungen wie angekündigt bereits auf den 15. Juni veranlasst werden. «Berufliche und private Reisen werden dann zu den üblichen Bedingungen wieder möglich sein», führte Justizministerin Karin Keller-Sutter vor den Medien in Bern aus.

Offen ist weiterhin, wie es an der italienischen Grenze aussieht. Italien hat die Aufhebung der Grenzkontrollen zu seinen Nachbarstaaten auf den 3. Juni angekündigt. Für die Schweiz sei die Aufhebung der Grenzkontrollen auf dieses Datum jedoch zu früh, betonte Keller-Sutter. Sie habe ihre italienische Amtskollegin darüber informiert. Die Öffnung solle in den nächsten Wochen mit dem südlichen Nachbarn besprochen werden, auch unter Einbezug des Grenzkantons Tessin. Es sei nach wie vor möglich, dass es dennoch zu einer koordinierten Öffnung der Grenzen komme.

Grundsätzlich ist es gemäss der Justizministerin möglich, an den Grenzen gesundheitliche Massnahmen zu treffen wie etwa die Abgabe eines Gesundheitsattests. Es gelte jedoch zu verhindern, dass es besonders im Kanton Tessin zu grosser Mobilität komme. Solange die Grenzen zur Schweiz geschlossen seien, rate der Bundesrat von Reisen nach Italien ab.

Stellenmeldepflicht ab dem 8. Juni reaktiviert

Zunächst folgen jedoch am 8. Juni weitere Öffnungsschritte an den Grenzen. Wie angekündigt können dann wieder neue Gesuche von Erwerbstätigen aus dem EU/EFTA-Raum bearbeitet werden. Die Arbeitgeber sollen wieder die Möglichkeit haben, dringend benötigte Arbeitskräfte aus dem Ausland zu rekrutieren, sofern diese auf dem Schweizer Arbeitsmarkt nicht verfügbar sind.

Auch Gesuche aus Drittstaaten seien möglich, so der Bundesrat. Dies jedoch nur, wenn der Arbeitseinsatz im öffentlichen Interesse liege oder das Unternehmen dringend darauf angewiesen sei. Parallel zu den Lockerungen reaktiviert der Bundesrat die Stellenmeldepflicht, die inländischen Stellensuchenden bei der Bewerbung einen zeitlichen Vorsprung verschafft.

Ebenfalls dürfen ab dem 8. Juni Schülerinnen und Studenten wieder in die Schweiz einreisen, unabhängig ihrer Staatsbürgerschaft. Das Schuljahr 2020/2021 solle unter guten Voraussetzungen beginnen, so Keller-Sutter. Auch der Familiennachzug sei wieder möglich, für alle Personen mit einer Niederlassungs-, Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligung sowie für vorläufig aufgenommene Personen.

veröffentlicht: 27. Mai 2020 16:45
aktualisiert: 27. Mai 2020 17:09
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige