Ab nächstem Jahr wird die Unterstützung für pflegende Angehörige ausgeweitet
(agl) Die erste Etappe des Gesetzes tritt am 1. Januar 2021 in Kraft, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Mittwoch in einer Mitteilung schreibt. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung beschlossen. Damit Arbeitnehmende kranke oder verunfallte Familienmitglieder oder Lebenspartnerinnen betreuen können, wird ein bezahlter Urlaub von drei Tagen pro Fall und maximal zehn Tagen pro Jahr eingeführt.
Weiter erhalten ab dem 1. Januar betreuende Angehörige Betreuungsgutschriften in der AHV auch dann, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung leichten Grades bezieht. Überdies werden der Intensivpflegezuschlag und die Hilflosenentschädigung der IV für Kinder weiter ausbezahlt, auch wenn sich das Kind im Spital befindet.
In einem zweiten Schritt wird im Juli 2021 der Betreuungsurlaub für pflegende Eltern eingeführt. Erwerbstätige Eltern können neu einen 14-wöchigen Urlaub für die Betreuung eines schwer kranken oder verunfallten Kindes beziehen, dies innerhalb von 18 Monaten. Der Urlaub tritt erst später in Kraft, damit die Ausgleichskassen genug Zeit haben, um diese neue Leistung einzuführen.