Ständeratswahl

Abwahl von Filippo Lombardi ist definitiv: Bundesgericht weist Rekurse zurück

02.09.2020, 16:19 Uhr
· Online seit 02.09.2020, 16:04 Uhr
Es war die Sensation der letzten Ständeratswahlen im Tessin: Der langjährige CVP-Ständerat Filippo Lombardi schaffte die Wiederwahl nicht. Nach einem Gerichtsurteil ist nun klar: Die Abwahl ist definitiv.
Gerhard Lob
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FDP-Kandidat Giovanni Merlini wurde ebenfalls nicht gewählt. Stattdessen konnte die SP mit Marina Carobbio und die SVP mit Marco Chiesa je einen Vertreter im Stöckli platzieren. Bitter: Filippo Lombardi fehlten für seine Wiederwahl 45 Stimmen.

Gegen den Wahlausgang waren Rekurse von CVP-Anwalt Gianluca Padlina bis vor Bundesgericht eingereicht worden. Er beanstandete insbesondere, dass viele Wahlzettel von Auslandtessinern nicht hätten berücksichtigt werden können. Viele hätten die Wahlunterlagen zu spät erhalten und nicht am zweiten Wahlgang teilnehmen können.

Die Rekurse vor Bundesgericht wurden nun abgewiesen, wie der Tessiner Staatsrat am Mittwoch mitteilte. Bei einer Beschwerde ging es um einen Rekurs gegen ein Urteil des kantonalen Verwaltungsgerichts, welches keine formalen Fehler im 2. Wahlgang von 2019 hatte feststellen können. Der Tessiner Staatsrat nahm den Entscheid der Lausanne Richter «mit Befriedigung» zur Kenntnis. Das amtliche Endergebnis sei korrekt gewesen.

veröffentlicht: 2. September 2020 16:04
aktualisiert: 2. September 2020 16:19
Quelle: CH Media

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