Transmenschen

Änderung des Geschlechts: 16-Jährige sollen nicht Eltern fragen müssen

01.12.2020, 13:07 Uhr
· Online seit 01.12.2020, 13:01 Uhr
Transmenschen oder intersexuelle Personen sollen künftig einfacher ihr Geschlecht ändern können. Bei Minderjährigen solle dafür auch kein Einverständnis der Eltern notwendig sein, findet das Parlament.
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Das Parlament will künftig eine einfachere Änderung von Geschlecht und Vornamen im Personenregister ermöglichen. Transmenschen sowie intersexuelle Personen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ohne Vorbedingungen eine entsprechende Erklärung bei der Zivilstandesbeamtin abgeben können. Darauf hatten sich die Räte bereits in der Herbstsession geeinigt.

Am Dienstag ging es im Ständerat noch um die Frage, ob bei Minderjährigen die Eltern zustimmen müssen. Der Nationalrat hatte den Passus aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Dem ist der Ständerat gefolgt – zumindest teilweise. Wer jünger als 16 Jahre alt ist, soll trotzdem die Zustimmung der Eltern haben müssen. Die kleine Kammer hiess einen Kompromissantrag von Andrea Caroni (FDP/AR) gut. Nun geht das Geschäft nochmals an den Nationalrat.

Risiko von Familienkonflikten

Eine Minderheit wollte an der früheren Fassung festhalten. Die Zustimmung in einer derart weitreichenden Frage könne vor unbedachten Erklärungen und Handlungen schützen, argumentierte Thomas Hefti (FDP/ZG). Eltern, die ihr Kind wirklich liebten, würden sich dessen Willen nicht in den Weg stellen.

Nach Ansicht der Mehrheit in der Kommission erhöht eine Zustimmungspflicht das Risiko von Familienkonflikten und Suizid. Die eigene Identität sei ein höchstpersönliches Recht, das auch Jugendlichen zustehe, sofern sie zurechnungsfähig seien, erklärte Daniel Jositsch (SP/ZH). Er stellte auch generell den Nutzen einer Zustimmung der Eltern in Frage.

Bis vor ein paar Jahren konnten Menschen mit Transidentität erst dann eine Änderung des Eintrags beantragen, wenn diese eine operative Angleichung ihrer Geschlechtsorgane vorgenommen hatten. Wenn sie verheiratet waren, mussten sie sich zunächst scheiden lassen. Bis heute braucht es noch ein gerichtliches Verfahren, um eine Geschlechtsänderung anzuerkennen.

  (rwa)   


veröffentlicht: 1. Dezember 2020 13:01
aktualisiert: 1. Dezember 2020 13:07
Quelle: CH Media

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