Änderungen bei den Handgepäck-Regeln
Gebinde, die Pulver oder pulverähnliche Substanzen enthalten, dürfen nur noch im Handgepäck mit in die Flugzeugkabine, wenn sie kleiner als 350 Milliliter sind, wie der Flughafen Zürich am Mittwoch mitteilte. Unter die neue Regelung können unter anderem Make-up-Produkte, Proteine, Zucker oder Gewürze fallen.
Ausgenommen von den neuen Handgepäckvorschriften, welche die amerikanische Transport Security Administration (TSA) erlassen hat, sind Arzneimittel, Babynahrung oder die Inhalte von Urnen. Dasselbe gilt für alle Gebinde mit Pulver oder Granulaten, die im Duty-free-Bereich des Flughafens erworben wurden und in einem dafür vorgesehenen Plastikbeutel eingeschweisst sind.
Wie der Flughafen weiter festhält, müssen alle Passagiere, die mit einem Direktflug in die USA reisen, mit Kontrollen an den Gates rechnen. Dies könne möglicherweise zu längeren Wartezeiten führen. Der Flughafen empfiehlt, dass USA-Reisende Gebinde mit Pulvern im eingecheckten Gepäck verstauen.