Ab dem 1. August

Ärzte dürfen Patienten mit Cannabis behandeln

25.07.2022, 19:55 Uhr
· Online seit 25.07.2022, 09:29 Uhr
Kranke erhalten bald einen leichteren Zugang zu cannabishaltigen Arzneimitteln. Der Bundesrat ändert die vom Parlament im März 2021 beschlossene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes per 1. August 2022.
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Die Gesetzesänderung erleichtert Tausenden von Patientinnen und Patienten den Zugang zu Cannabisarzneimitteln im Rahmen ihrer Behandlung. Davon betroffen sind vor allem Krebspatienten und -patientinnen sowie Fälle von Multipler Sklerose. Der Wirkstoff THC kann die chronischen Schmerzen lindern.

Das gilt ab 1. August

Die Nachfrage nach Bewilligungen zur Behandlung mit Cannabisarzneimitteln ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Das ist administrativ aufwendig, verzögert die Behandlung und entspricht nicht mehr dem Ausnahmecharakter, den das Betäubungsmittelgesetz vorsieht. Dies wird nun mit einer Gesetzesänderung vereinfacht, die laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) folgendes beinhaltet:

  • Das Verbot für den Einsatz von Cannabis zu medizinischen Zwecken wird aufgehoben. Cannabis zu nicht-medizinischen Zwecken bleibt verboten.
  • Für die Behandlung mit Cannabisarzneimitteln braucht es vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) keine Ausnahmebewilligung mehr. Die Verantwortung für die Behandlung liegt ausschliesslich bei den Ärztinnen und Ärzten.
  • Behandlungen werden nur in Ausnahmefällen von der Krankenversicherung vergütet. Somit ist Cannabis ein teures Medikament, welches sich nicht alle leisten können.
  • Der kommerzielle Export von Cannabis zu medizinischen Zwecken wird neu erlaubt. Für den Export braucht es eine Bewilligung von Swissmedic.
  • Der Anbau, die Verarbeitung, die Herstellung und der Handel von medizinischem Cannabis wird dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic unterstellt.

Bund beobachtet für sieben Jahre

Ergebnisse zur Wirksamkeit von Cannabisarzneimitteln sind noch zu ungenügend, um eine generelle Vergütung durch die Krankenkasse zu gewährleisten. Der Bund ist diesbezüglich zu einer Datenerhebung verpflichtet, um mehr Informationen zur Wirkung zu gewinnen.

Die Datenerhebung ist auf die ersten sieben Jahre nach der Gesetzesänderung beschränkt. Die gewonnenen Resultate können einen spezifischen Antrag zur Vergütung von Cannabisarzneimitteln unterstützen, aber nicht ersetzen.

(hap)

veröffentlicht: 25. Juli 2022 09:29
aktualisiert: 25. Juli 2022 19:55
Quelle: Today-Zentralredaktion

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