Datensicherheit

AHV-Nummer soll zur Identifikation von Personen verwendet werden dürfen

10.12.2020, 09:33 Uhr
· Online seit 10.12.2020, 09:29 Uhr
Der Nationalrat schickt das Informationssicherheitsgesetz in die Schlussabstimmung. Am Donnerstag hat er letzte Differenzen zum Schwesterrat ausgeräumt.
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Die letzte Knacknuss beim Informationssicherheitsgesetz wurde geknackt. Die AHV-Nummer soll als Personenidentifikator verwendet werden dürfen. Dagegen hatte sich der Nationalrat lange gesperrt – anders als der Ständerat. In der Beratung vom Donnerstag ist die grosse Kammer nun eingelenkt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Das Gesetz vereint mehrere Gesetzesänderungen, mit denen der Bundesrat einen einheitlichen Rahmen für den Schutz von Informationen schaffen will. Die SVP hat bereits angekündigt, dass sie in der Schlussabstimmung die Vorlage teilweise ablehnen wird. Für Thomas Hurter (SVP/SH) weist das Gesetz in diversen Punkten noch Mängel auf. Er störte sich unter anderem am unklaren Kostenrahmen und an der Verwendung der AHV-Nummer.

Bundesrätin Viola Amherd verwies darauf, dass bereits über 9000 Stellen in der Schweiz die AHV-Nummer zur Personenidentifikation verwenden. Sollten nun ausgerechnet jene Behörden, bei denen das Informationssicherheitsgesetz zur Anwendung kommt, diese nicht verwenden dürfen, so «macht dies keinen Sinn.» Mit 140 zu 46 Stimmen folgte der Nationalrat schliesslich ihrer Argumentation und jener des Ständerats.

(mg)

veröffentlicht: 10. Dezember 2020 09:29
aktualisiert: 10. Dezember 2020 09:33
Quelle: CH Media

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