Airbnb-Vermietung nicht immer zulässig

04.04.2019, 13:15 Uhr
· Online seit 04.04.2019, 12:34 Uhr
Die Vermietung einer Eigentumswohnung auf der Plattform Airbnb ist nur zulässig, wenn das Reglement eine solche Nutzung nicht ausschliesst. Dies hat das Bundesgericht im Fall einer Wohnung im Kanton Nidwalden entschieden.
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Konkret vermietete die Tochter eines Eigentümers eine seiner beiden Wohnungen regelmässig an Feriengäste. Diese benützten auch die Gemeinschaftsräume wie Schwimmbad, Sauna oder Fitnessraum.

Weil sich die restlichen 24 Eigentümer durch die ihnen unbekannten Personen gestört fühlten, wurde an einer Eigentümerversammlung eine Reglementsänderungen mit einer Zweidrittels-Mehrheit vorgenommen. Es wurde festgehalten, dass die unregelmässige tage-, wochen- oder monatsweise Vermietung nicht zulässig sei.

Der Beschwerdeführer wehrte sich gerichtlich gegen diesen Entscheid. Er war der Meinung, dass es sich um eine Zweckänderung handle, für die es eines Einheitsbeschlusses bedürfe.

Das sieht das Bundesgericht anders. Es ist zum Schluss gekommen, dass bereits gemäss bestehendem Reglement eine Nutzung der Wohnungen mit regem Kundenverkehr nicht zulässig war. Bei der beschlossenen Änderung handle es sich um eine Präzisierung, die eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre. (Urteil 5A_436/2018 vom 04.04.2019)

veröffentlicht: 4. April 2019 12:34
aktualisiert: 4. April 2019 13:15
Quelle: SDA

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