Bundesratsentscheid

Alle Schulen bis mindestens Anfang April geschlossen

13.03.2020, 16:52 Uhr
· Online seit 13.03.2020, 15:56 Uhr
Ab sofort gelten in der Schweiz massiv verschärfte Regeln im Kampf gegen das Corona-Virus. Veranstaltungen ab 100 Personen sind verboten, in Restaurants und Bars dürfen noch maximal 50 Personen sein.
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(gb.) Mit Alain Berset, Karin Keller-Sutter, Simonetta Sommaruga und Guy Parmelin traten am Freitag in Bern gleich vier Mitglieder des Bundesrats in Bern vor die Medien. Und was sie der Bevölkerung mitteilten, hat es in sich. Gemäss einer Mitteilung wird Menschen in der Schweiz Abstand halten nicht mehr nur empfohlen, sondern zur Pflicht erklärt. Neu gelten zudem verschärfte Massnahmen, dass diese Pflicht auch eingehalten wird, um so die Verbreitung des neuartigen Corona-Virus einzudämmen.

Der Bundesrat hat namentlich beschlossen, dass neu in der ganzen Schweiz ein Verbot von öffentlichen und privaten Veranstaltungen ab 100 Personen gilt. Nur wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht – etwa bei Generalversammlungen – könnten die Kantone Ausnahme machen. Auch in Bars, Restaurants und Diskotheken gilt ab sofort eine strikte Beschränkung – und zwar auf 50 Personen. Mit diesen Massnahmen sollen neu einheitliche Regeln in allen Kantone gelten.

Grosseltern sollen Enkel nicht mehr hüten

Der Bundesrat folgt zudem Italien, Frankreich und anderen Nachbarländern und schliesst ab sofort alle Schulen bis am 4. April. Bereits angesetzte Prüfungen können hingegen unter Einhalten von Schutzmassnahmen durchgeführt werden. Weiter gilt es gemäss der Mitteilung des Bundesrats zu verhindern, dass Kinder von Grosseltern betreut werden. Kantone können dazu Betreuungsangebote einrichten.

Lange wehrten sich der Bundesrat und das BAG dagegen, den Schulunterricht zu verbieten. Nun habe man sich jedoch dazu entschieden, dass dies die richtige und wichtige Massnahme sei. Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga sagte dazu: «In Schulzimmern befinden sich mit den Lehrpersonen 20 bis 28 Kinder. Damit können keine Abstandsregeln mehr eingehalten werden.» Es sei daher zwingend, dass der Schulunterricht zur Einschränkung der Verbreitung des Corona-Virus eingestellt werde. Die Schulschliessungen seien eine einschneidende Massnahme, erklärte der Bundesrat.

Um die Gesundheitsversorgung in den Kantonen aufrecht zu erhalten, auferlegt der Bund den Kantonen eine Meldepflicht. Sie müssen ihm neu laufend Angaben zur Auslastung der Spitalbetten und Beatmungsmaschinen sowie zum Bestand an Personal und Schutzmaterial liefern.

veröffentlicht: 13. März 2020 15:56
aktualisiert: 13. März 2020 16:52
Quelle: CH Media

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