Landsgemeinde

Alternativen zur Glarner Landsgemeinde überzeugen nicht

· Online seit 08.09.2020, 15:39 Uhr
Die Glarner Regierung hat Alternativen wie die Urnenabstimmung zur verschobenen und dann abgesagten Landsgemeinde 2020 geprüft. Doch die Kantonsverfassung steht einer raschen und praktikablen Lösung im Weg.
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Deshalb bleibt es dabei, dass die Regierung die dringlichen Geschäfte, die an der Landsgemeinde am 6. September hätten behandelt werden sollen, dem Kantonsparlament zur Beschlussfassung vorlegt. Allerdings sind die durch den Landrat gefassten Beschlüsse befristet.

Gültigkeit haben sie nur bis zur nächsten Landsgemeinde 2021, wie die Glarner Regierung am Dienstag mitteilte. Die Geschäfte müssen dann im Ring bestätigt oder abgelehnt werden. Die sonst übliche Möglichkeit an der Landsgemeinde, Abänderungen vorzunehmen besteht, nicht mehr.

Urnenabstimmung nicht verfassungskonform

Die Regierung prüfte zwar Alternativen zur wichtigsten politischen Versammlung, wurde aber nicht fündig. Die Durchführung einer Urnenabstimmung anstelle der Landsgemeinde wie in Appenzell Innerrhoden wäre nicht verfassungskonform. Zudem würden die politischen Rechte der Stimmberechtigten beschnitten.

Nicht im Einklang mit der Verfassung stünden auch fakultative Referenden. An der Verfassungsmässigkeit zweifelt die Regierung überdies, wenn das Parlament von sich aus selbst eine ausserordentliche Landsgemeinde einberufen würde.

Damit bleibt es dabei, dass die dringlichen Geschäfte der Landsgemeinde 2020 vor den Landrat kommen. Dazu zählen auch die Wahlen.

Die zweite Frau Landammann

Zur Wahl als Frau Landammann steht Volkswirtschaftsdirektorin Marianne Lienhard (SVP). Die 52-jährige Regierungsrätin wird nach der zurückgetretenen FDP-Regierungsrätin Marianne Dürst erst die zweite Frau im Amt der Regierungspräsidentin sein.

Als Kandidat für das Amt des Landesstatthalters oder Vizepräsidenten der Regierung ist der 41-jährige FDP-Regierungsrat Benjamin Mühlemann vorgesehen, der dem Departement Bildung und Kultur vorsteht. Lienhard wie Mühlemann sind seit 2014 Mitglied der Glarner Exekutive.

Daneben beschäftigt sich der Landrat mit fünf als dringlich eingestuften Geschäften. Dazu zählen die Festsetzung des Steuerfusses 2021 sowie die Verabschiedung des kantonalen Geldspielgesetzes.

Erneute Absage wäre Notlage

Die übrigen Traktanden betreffen den Beitritt zum schweizerischen Geldspielkonkordat sowie zur Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen, eine Änderung des Steuergesetzes sowie eine Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege.

Doch was geschieht, sollte auch die Landsgemeinde 2021 abgesagt werden? In einem solchen Fall beabsichtigt die Glarner Regierung, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, in welcher die Einführung von obligatorischen Urnenabstimmungen bis zu fakultativen Referenden in Notlagen diskutiert werden soll.

veröffentlicht: 8. September 2020 15:39
aktualisiert: 8. September 2020 15:39
Quelle: sda

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