Bundesanwaltschaft

Altersschwelle für Bundesanwälte wird auf Anfang 2022 erhöht

14.09.2021, 11:34 Uhr
· Online seit 14.09.2021, 11:33 Uhr
Die Altersgrenze für Bundesanwältinnen und Bundesanwälte soll per Anfang 2022 auf 68 Jahre erhöht werden. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat der Alterserhöhung zugestimmt.
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«Es geht um die zweitletzte Episode der Saga neuer Bundesanwalt», sagte Christian Lüscher (FDP/GE) für die vorberatende Kommission. «Mit der Wahl des neuen Bundesanwalts ist die Saga dann abgeschlossen.»

Der Nationalrat sprach sich schliesslich deutlich mit 146 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen dafür aus, dass Bundesanwälte und deren Stellvertreter bis Ende des 68. Lebensjahrs im Amt bleiben dürfen. Der Ständerat hatte der Erhöhung der Altersgrenze bereits einstimmig zugestimmt. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

Nach geltendem Recht müssen Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen sowie ihre Stellvertreter am Ende des 64. oder 65. Altersjahrs aus dem Amt ausscheiden. Eidgenössische Richterinnen und Richter können hingegen bis 68 Jahre im Amt bleiben. In der Bundesverwaltung ist eine «Verlängerung» bis 70 Jahre möglich.

Eingebracht hatte das Anliegen die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) als parlamentarische Initiative. Nicht zuletzt, weil sich die Suche nach einem neuen Bundesanwalt oder einer neuen Bundesanwältin schwierig gestaltete.

Die parlamentarische Gerichtskommission fand erst nach drei Ausschreibungen eine Kandidatur für die Nachfolge von Michael Lauber. Der 62-jährige Berner Polizeikommandant Stefan Blättler soll die Nachfolge Laubers antreten. Seit dessen Rücktritt vor einem Jahr ist die Stelle vakant. Die Wahl findet in der letzten Sessionswoche am 29. September statt.

veröffentlicht: 14. September 2021 11:33
aktualisiert: 14. September 2021 11:34
Quelle: sda

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