(rwa) Je nach Auslastung kann es heute vorkommen, dass Bundesasylzentren vorübergehend stillgelegt werden. Damit soll flexibel auf Schwankungen bei den Asylzahlen reagiert und die Kosten tief gehalten werden. Bislang ungeklärt war die Frage der Entschädigung. Der Bundesrat hat am Mittwoch nun beschlossen, sich neu an den Sicherheitskosten der Kantone auch dann zu beteiligen, wenn ein Bundesasylzentrum geschlossen wird.
Heute kann der Bund den Kantonen einen Pauschalbeitrag an die Sicherheitskosten ausrichten. In Zukunft erhalten diese im ersten Halbjahr der Stilllegung weiterhin den vollen Betrag, in der zweiten Jahreshälfte dann noch die Hälfte. Die Vergütung ist auf maximal ein Jahr beschränkt. Die neue Regelung gilt ab nächstem Jahr.