Im Rahmen der routinemässigen Überwachung wies das untersuchende Labor im Kanton Graubünden bei einer zwölfjährigen Kuh BSE nach. Die Kuh war zur Schlachtung angemeldet. Die anschliessenden Analysen ergaben, dass es sich um einen atypischen Fall handelt, wie das das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mitteilt.
Daraufhin wurde das Tier fachgerecht entsorgt und verbrannt. Somit konnte laut BLV sichergestellt werden, dass kein Fleisch in die Lebensmittelkette gelangt.
Im Unterschied zur klassischen Form kann die atypische BSE spontan und ohne Zusammenhang mit Tiermehl in Futtermitteln auftreten. Seit dem 1. Dezember 1990 ist in der Schweiz die Verfütterung von Tiermehl verboten.
Die klassische BSE gilt in der Schweiz als erfolgreich bekämpft. Atypische Fälle wie der aktuelle ändern den internationalen Seuchenstatus der Schweiz nicht. Die Schweiz gilt nach wie vor als Land mit vernachlässigbarem BSE-Risiko.
(sda/pd/ris)
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