Ausgebürgerte IS-Verdächtige darf die Schweiz nicht mehr betreten
(wap) Die Genferin, der die Schweiz vor zwei Wochen die Staatsbürgerschaft entzogen hat, stelle eine so grosse Gefahr dar, dass sie nie mehr Schweizer Boden betreten dürfe. Zu diesem Schluss kommt die Bundespolizei Fedpol nach einer Konsultation mit dem Nachrichtendienst des Bundes. Gegen die Frau wurde ein Einreiseverbot ausgesprochen. Das bestätigte Fedpol-Mediensprecher Florian Näf am Mittwoch gegenüber CH Media.
Theoretisch hat die die mehrfache Mutter nun die Möglichkeit, bis zum 3. März gegen den Entscheid Beschwerde einzureichen. Da der Person dieser Entscheid nicht zugestellt werden könne, wurde der entsprechende Bescheid nun im Bundesblatt publiziert. Damit sei der Person das rechtliche Gehör eröffnet worden, sagt Näf.
In Gefangenschaft einer Rebellengruppe
Unklar ist, wie die Frau dieses wahrnehmen soll. Sie sitzt derzeit mit ihren Kindern in einem Gefangenenlager einer Rebellengruppe im Norden Syriens. Der Frau wird vorgeworfen, Angehörige des als terroristische Organisation eingestuften sogenannten «Islamischen Staates» im Irak und Syrien gewesen zu sein.
Den Kindern der Beschuldigten wurde die Schweizer Staatsbürgerschaft nicht entzogen. Sie dürften immer noch in die Schweiz einreisen.