Bundesrat

Ausländische Ärzte: Kantone können Höchstzahlen künftig festlegen

04.11.2020, 11:04 Uhr
· Online seit 04.11.2020, 11:01 Uhr
Die Kantone sollen die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten selbst steuern. Nach jahrelangem Ringen hatte das Parlament in der Sommersession eine definitive Lösung verabschiedet. Nun präsentiert der Bundesrat die Zulassungskriterien.
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Die Schweiz weist unter den OECD-Staaten eine der höchsten Dichten von praktizierenden Ärztinnen und Ärzten auf, und ein Ende der Zunahme ist kaum absehbar. Zu viele Ärzte treiben die Kosten jedoch in die Höhe. Dadurch steigen auch die Krankenkassenprämien. Bereits 2013 intervenierte die Politik und schob den Ärzten aus dem Ausland einen Riegel. Wer in der Schweiz eine Zulassung erhalten wollte, musste mindestens drei Jahre an einer hiesigen Institution gearbeitet haben. Niemand hielt die neue Regel für besonders gut, eine klassische Übergangslösung.

Nun ist ein definitives Zulassungsregime in Griffweite, nachdem das Parlament jahrelang um eine definitive Lösung gerungen hatte. Am Mittwoch hat der Bundesrat die Zulassungskriterien präsentiert und das Vernehmlassungsverfahren eröffnet. Die neuen Regeln sollen spätestens ab nächsten Juli gelten, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) heisst.

Mehr Mitbestimmung für Kantone

Der Bedarf an Ärztinnen und Ärzten soll sich künftig an einem regionalen Versorgungsgrad orientieren. Die Zulassung und Steuerung liegt in diesem Bereich neu in der Verantwortung der Kantone. Sie können Höchstzahlen für ambulant tätige Mediziner pro Fachgebiet oder Region einführen.

Aktiv werden kann ein Kanton auch, wenn die jährlichen Kosten in einem Fachgebiet höher sind als in einem anderen Kanton oder im landesweiten Durchschnitt. Dann darf er Zulassungen sofort stoppen. Ein neu geschaffenes Ärzteregister soll dabei für mehr Transparenz sorgen.

Weiter sieht die Revision vor, dass Ärztinnen und Ärzte elektronische Patientendossiers führen müssen. Heute gilt eine Pflicht nur in Spitälern und Pflegeheimen. Zudem müssen sie über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Deren Niveau legt der Bundesrat in der Verordnung fest. Auch ist es zwingend, dass ausländische Ärzte auf ihrem Fachgebiet bereits mindestens drei Jahre lang in der Schweiz gearbeitet haben.

(rwa)

veröffentlicht: 4. November 2020 11:01
aktualisiert: 4. November 2020 11:04
Quelle: CH Media

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