Mindestlohn

Ausländische Firmen achten zunehmend auf Schweizer Löhne

20.01.2020, 19:49 Uhr
· Online seit 20.01.2020, 19:34 Uhr
Firmen, die Mitarbeitende in die Schweiz entsenden, halten sich so gut an hiesige Mindestlöhne und Vorschriften wie noch nie. Das überrascht Gewerkschaften wie Arbeitgeber. Aber aus unterschiedlichen Gründen.
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(sat/dpo) Ausländische Firmen halten Schweizer Mindestlöhne und Arbeitsvorschriften immer besser ein. Das zeigen neueste Zahlen des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). Demnach ist es bis Ende letzten Jahres zu insgesamt 3051 Verstössen gegen das sogenannte Entsendegesetz gekommen. Seit die Verstösse zentral vom Seco erfasst werden ist dies der tiefste Wert, wie der «SonntagsBlick» zuerst berichtete.

Der bislang tiefste Wert datiert von 2016. Damals wurden dem Seco 3328 Verstösse gegen das Entsendegesetz gemeldet. Im Vorjahr waren es 4748 und damit der höchste Wert seit der zentralen Erhebung. Die Zahlen für 2019 sind zwar noch mit Vorsicht zu geniessen: Ein Teil der Entscheide ist nämlich noch nicht rechtskräftig und daher in der Seco-Liste bisher nicht erfasst. Zudem haben noch nicht alle Kantone sämtliche Sanktionen gemeldet. Die abnehmende Tendenz dürfte sich aber dennoch bestätigen.

Gemeinsame Kontrollbehörden von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Kantonsvertretern überprüfen die Einhaltung der Schweizer Arbeitsmarktvorschriften respektive Mindestlöhne durch Firmen aus der EU. Verstösse dagegen werden mit Bussen sanktioniert oder mit Dienstleistungssperren von bis zu fünf Jahren. Letztere werden auf der Internetseite des Seco öffentlich publiziert.

Auf Nachfrage von CH Media lässt der Arbeitgeberverband verlauten, dass er erfreut über den Rückgang der Verstösse sei. «Das zeigt, dass die risikobasierte Strategie der Kontrollbehörden wirksam ist. Ausserdem greifen die flankierenden Massnahmen in der Schweiz und müssen demnach nicht ausgebaut werden», sagt der Mediensprecher des Verbandes Fredy Greuter.

Nico Lutz dagegen, Leiter Sektor Bau bei der Gewerkschaft Unia, überrascht diese Entwicklung nicht: «Insbesondere im Baugewerbe ist die Zahl der Entsendungen von EU-Firmen rückläufig.» Folglich, so Lutz zum «SonntagsBlick», könnten die Kontrollbehörden «weniger kontrollieren – und deshalb werden auch weniger Verstösse entdeckt und sanktioniert.» Nebst Arbeitnehmer und Arbeitgeber dürfte diese Entwicklung und wie sie zu bewerten ist bald an politischer Brisanz wieder zulegen.

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ist seit 2002 in Kraft. Damit erhalten Schweizer und EU-Bürger grundsätzlich das Recht, Arbeits- und Aufenthaltsort innerhalb der Staatsgebiete der Schweiz und der EU frei zu wählen. Die sogenannte Begrenzungsinitiative der SVP, welche am 17. Mai 2020 zur Abstimmung gelangt, will die Personenfreizügigkeit neu verhandeln oder kündigen. Bundesrat, National- und Ständerat lehnen die Initiative ab.

veröffentlicht: 20. Januar 2020 19:34
aktualisiert: 20. Januar 2020 19:49
Quelle: CH Media

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