Basel-Stadt weitet Maskenpflicht aus und schränkt Gastro-Betriebe ein
Bis jetzt gilt im Kanton Basel-Stadt eine Maskenpflicht für Läden und Einkaufszentren. Am Montag wird diese auf alle öffentlich zugänglichen Innenräume ausgedehnt, wie der Kanton am Freitag bekannt gab. Dies betreffe auch Restaurationsbetriebe, einschliesslich Bar- und Clubbetriebe sowie Diskotheken und Tanzlokale.
Für diese gibt es ausserdem strengere Regeln. Ab Montag müssen alle Restaurationsbetriebe inklusive Bars und Clubs wieder Kontaktdaten erheben. Stehkonsumation wird verboten. In Restaurants dürfen sich maximal hundert, in Clubs maximal 300 Personen in einem Raum aufhalten. Öffentliche und private Anlässe ohne Schutzkonzept sind nur bis zu einer Grösse von 50 Teilnehmern erlaubt, die Aufnahme von Kontaktdaten Pflicht.
(chm)