Lockerungen

Baselbieter Regierung hebt fast alle Corona-Massnahmen auf

· Online seit 17.02.2022, 11:23 Uhr
Seit Donnerstag gelten im Kanton Basel-Landschaft gelockerte Corona-Massnahmen. So ist die Maskenpflicht an Schulen aufgehoben. Auch die Einschränkungen im Besuchsrecht in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Behindertenhilfen gelten nicht mehr.
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Die Maskenpflicht für Besuchende sowie die Testpflicht für Mitarbeitende von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe bleiben aber bestehen. Der Baselbieter Regierungsrat hat die gelockerten Massnahmen am Donnerstag formell beschlossen, wie er in einer Mitteilung vom selben Tag schrieb.

Die Homeoffice-Empfehlung für die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung wird aufgehoben. Nur noch bis Ende Woche weitergeführt werden die repetitiven Massentests für Firmen und die Kantonsverwaltung im Rahmen des Programms «Breites Testen Baselland». An den Schulen wird dieses Programm Ende März eingestellt. Neu gilt für die Teilnahme nur noch eine Empfehlung und keine Pflicht mehr.

Das Programm «Breites Testen» wird zeitlich unbeschränkt nur noch in Spitälern, Alters- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Behindertenhilfe weitergeführt.

Für Fasnachtsaktivitäten «bestehen seitens Kanton keine Covid-19 bedingten Auflagen mehr», steht in der Mitteilung. Im Kanton Basel-Landschaft entfalle deshalb die Bewilligung für Schutzkonzepte.

veröffentlicht: 17. Februar 2022 11:23
aktualisiert: 17. Februar 2022 11:23
Quelle: sda

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