Basler Polizei handelte nach Nachrichtendienst-Hinweisen zu wenig

22.06.2017, 10:14 Uhr
· Online seit 22.06.2017, 09:56 Uhr
Die Leitung der Kantonspolizei Basel-Stadt hat auf Hinweise des Nachrichtendienstes wegen Pro-Erdogan-Aktivitäten eines Polizeimitarbeiters nur teilweise richtig reagiert. Zu diesem Schluss kommt ein unabhängiger Untersuchungsbericht.
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Die Kantonspolizei hat gemäss dem Untersuchungsbericht zwar gehandelt, dabei aber Hindernisse zu wenig hinterfragt, heisst es in einer Medienmitteilung des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD) Basel-Stadt vom Donnerstag. Mit der Untersuchung war der Zürcher Staatsrechtsprofessor Felix Uhlmann beauftragt worden.

Aus Sicht Uhlmanns hat die Polizeileitung zwar den personal- und den datenschutzrechtlichen Handlungsbedarf erkannt. Sie habe es jedoch unterlassen, auftauchende datenschutzrechtliche Probleme zu lösen und übergeordnete Vorgaben zu hinterfragen. Die Polizei habe die Brisanz der Vorwürfe und den Handlungsbedarf «möglicherweise unterschätzt».

Erdogan-freundliche Präsenz im Internet hatte einen Mitarbeiter der Kantonspolizei, der als Sicherheitsassistent beim Verkehrsdienst arbeitet, im Spätsommer 2016 ins Visier des Nachrichtendiensts gerückt: Aufgefallen war er dem der Staatsanwaltschaft angegliederten kantonalen Nachrichtendienst (KND) und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB).

Konkrete Anhaltspunkte für Spionage bestanden damals jedoch nicht. Der NDB liess aber via KND die Leitung der Basler Kantonspolizei informieren. Diese nahm dann laut JSD eine «grössere Auslegeordnung» vor, verzichtete aber aufgrund der Fakten- und Rechtslage auf weitergehende Abklärungen oder Massnahmen.

Bemühungen der Kantonspolizei im Herbst 2016, sich Zugang zum Verlauf der Datenbankabfragen des Polizeimitarbeiters zu verschaffen, waren gemäss Bericht an datenschutzrechtlichen Hürden gescheitert. Andererseits habe sich der KND gegenüber der Polizeileitung dahingehend geäussert, dass auf eine präventive Ansprache des Mitarbeiters zu verzichten sei.

Uhlmann kritisiert nun, dass die Kantonspolizei die Vorgabe des KND des Kontaktverbots zu keinem Zeitpunkt hinterfragt oder thematisiert habe. Auch habe sie nicht versucht, unter Beibezugs des Datenschutzbeauftragten oder des Departementvorstehers die datenschutzrechtlichen Probleme zu lösen.

Im April 2017 nahm die Basler Staatsanwaltschaft Untersuchungen gegen den Polizeimitarbeiter auf. Bei weiteren Abklärungen war die Kantonspolizei auf Datenbankanfragen des Sicherheitsassistenten gestossen, die «mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht in dienstlichem Zusammenhang erfolgt» waren.

Auslöser für die erneuten internen Abklärungen war ein Medienvorwurf der Weitergabe von Daten regimekritische Türken. Der Mitarbeiter wurde in der Folge freigestellt. Das Vorgehen der Kantonspolizei im April zeigt gemäss Uhlmann, dass ein früheres Einschreiten angezeigt, auch wenn ein Erfolg nicht garantiert gewesen wäre.

veröffentlicht: 22. Juni 2017 09:56
aktualisiert: 22. Juni 2017 10:14
Quelle: SDA

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