Bundesgericht

Bedingte Freiheitsstrafe für pensionierte Treuhänderin

29.10.2019, 12:35 Uhr
· Online seit 29.10.2019, 12:00 Uhr
Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer ehemaligen Treuhänderin abgewiesen, die rund 4 Millionen Franken ihrer Kunden veruntreute. Es bleibt damit bei einer bedingten Gefängnisstrafe von 24 Monaten.
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Das Zürcher Obergericht hatte die Pensionierte im Dezember 2018 der mehrfachen qualifizierten Veruntreuung und der mehrfachen Urkundenfälschung für schuldig befunden. Es senkte die vom Bezirksgericht Zürich ausgesprochene teilbedingte Freiheitsstrafe von 32 Monaten um 8 Monate.

Vor Bundesgericht rügte die Verurteilte unter anderem die Höhe des zu leistenden Schadenersatzes. Das Obergericht hatte sie verpflichtet, über 500'000 Franken an einen Geschädigten zu zahlen. Die Frau stellte sich auf den Standpunkt, dass sie einen Teil dieser Summe bereits gezahlt habe.

Das Bundesgericht hat in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil alle Rügen der Frau abgewiesen. Die Rückzahlungen seien nicht eindeutig belegt. Die Lausanner Richter haben auch die Kritik abgewiesen, wonach das Zürcher Obergericht den Sachverhalt nicht korrekt festgestellt habe.

Die heute über 70-jährige Verurteilte hatte zwischen 2005 und 2010 zahlreiche Überweisungen nicht gemäss den Vereinbarungen mit den Kunden ausgeführt. Sie hatte Gelder verwendet, um Forderungen anderer Kunden zu erfüllen. Mitte Oktober 2009 machte sie eine Selbstanzeige, delinquierte danach aber weiter. (Urteil 6B_347/2019 vom 03.10.2019)

veröffentlicht: 29. Oktober 2019 12:00
aktualisiert: 29. Oktober 2019 12:35
Quelle: sda

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