Schienenverkehr

Bedingungen für Corona-Hilfe: SBB Cargo darf 2021 Preise nicht erhöhen

03.12.2020, 15:32 Uhr
· Online seit 03.12.2020, 14:52 Uhr
SBB Cargo und das Bundesamt für Verkehr haben sich auf die Bedingungen geeinigt, unter denen das Transportunternehmen Gelder aus dem Hilfspaket des Bundes in Anspruch nehmen kann.
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(agl) Die finanzielle Lücke, die die Coronakrise bei SBB Cargo hinterlassen hat, beträgt gemäss aktuellem Stand 35 Millionen Franken, wie das Bundesamt für Verkehr (BAV) am Donnerstag in einer Mitteilung schreibt. Um die Einbussen im Schienenverkehr abzufedern, hat das Parlament in der Herbstsession Unterstützungsgelder gesprochen. Damit SBB Cargo vom Hilfspaket profitieren kann, verzichtet das Unternehmen im nächsten Jahr auf generelle Preiserhöhungen und führt seine bestehenden Angebote weiter.

Diese Bedingungen haben SBB Cargo und das BAV in einer Absichtserklärung festgehalten. In einem nächsten Schritt werde SBB Cargo ein definitives Gesuch einreichen, das vom BAV geprüft wird. Anrechenbar sind gemäss der Mitteilung unter anderem Kosten aufgrund des Rückgangs des Transportvolumens sowie Mehrkosten wie für Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel. Das Bundesamt für Verkehr legt dann die Höhe der finanziellen Unterstützung fest, zudem müssen die Eidgenössischen Räte in der Wintersession die Mittel definitiv freigeben.

veröffentlicht: 3. Dezember 2020 14:52
aktualisiert: 3. Dezember 2020 15:32
Quelle: CH Media

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