Schweiz

Befürworter starten ihre Kampagne für das neue Jagdgesetz

20.08.2020, 15:30 Uhr
· Online seit 20.08.2020, 15:21 Uhr
Die Befürworter des revidierten Jagdgesetzes lancierten am Donnerstag ihre Abstimmungskampagne. Nach ihrer Ansicht werden durch das neue Gesetz sowohl Nutztiere als auch Wildtiere besser geschützt.
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«Als das Jagdgesetz 1986 in Kraft trat, gab es in der Schweiz noch keine Wölfe», schreiben «JagdSchweiz», der Schweizerische Bauernverband (SBV) und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) am Donnerstag in einer Mitteilung zum Kampagnenstart. Heute gebe es aber 10 Rudel mit über 80 Tieren, was immer öfter zu Konflikten führe und nach neuen Lösungen verlange.

«Aus unserer Sicht ist das revidierte Jagdgesetz auch ein Nutztier-Schutz-Gesetz», wird Bauernverbandspräsident und CVP-Nationalrat Markus Ritter in der Mitteilung zitiert. Das Gesetz erhöhe die Sicherheit der Nutztiere, der Kulturlandschaft und der Menschen. Dabei sei klar festgeschrieben, dass die Bestände der geschützten Wildtierpopulationen – auch die des Wolfes – nicht gefährdet werden dürften, heisst es in der Mitteilung weiter.

Wird der Artenschutz gestärkt oder nicht?

Die Kantone dürften nur dann regulierend eingreifen, wenn sich ein Wolf in Siedlungsgebieten aufhalte oder Herdenschutzmassnahmen umgehe. Das revidierte Jagdgesetz schaffe zudem klare Regeln für Eingriffe bei geschützten Tieren und stärke den Natur- und Artenschutz, schreiben die Befürworter. «Reguliert werden dürfen statt wie bisher über 300 geschützte Arten nur noch drei, nämlich Wolf, Steinbock und Höckerschwan». Bundesrat und Parlament hätten klar betont, dass sie keine weiteren geschützten Arten auf diese Liste setzen werden.

Für Gegner der Vorlage, die ihre Kampagne am Montag starteten, bedeutet das revidierte Jagdgesetz derweil einen Rückschritt beim Artenschutz. Wenn in Zukunft die Kantone die Abschussbewilligungen ausstellten, werde der Schutz bedrohter Arten grundsätzlich in Frage gestellt, teilten die Gegner mit. «Das Gesetz lässt faktisch grenzenlose Abschussmöglichkeiten zu», kritisierte unter anderem der Zürcher SP-Ständerat Daniel Jositsch.

Das geltende Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1985. Die revidierte Fassung sieht unter anderem vor, dass die Kantone die Befugnis erhalten, die Wolfsbestände selbst zu regulieren. Naturschutzverbände haben gegen die Vorlage das Referendum ergriffen, die Abstimmung vom 17. Mai wurde aufgrund der Coronakrise auf den 27. September verschoben.

  (agl)   

veröffentlicht: 20. August 2020 15:21
aktualisiert: 20. August 2020 15:30
Quelle: CH Media

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