Beim Verkauf eines Roadsters Shelby Cobra über's Ohr gehauen

05.09.2018, 12:17 Uhr
· Online seit 05.09.2018, 12:00 Uhr
Bei der Versteigerung eines Roadsters Shelby Cobra 427 überprüfte die Auktionsfirma nicht die Korrektheit der Angaben eines Mietbieters und blieb auf Auto sitzen. Eine Strafuntersuchung wurde zurecht eingestellt, hat das Bundesgericht nun entschieden.
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Der Zuschlag für den Cobra Shelby 427 fiel im Juni 2015 beim Auktionspreis von 975'000 Franken. Erhalten sollte den Wagen ein Mann, der sich zuvor für telefonische Gebote im Namen einer Aktiengesellschaft bei der Berner Firma angemeldet hatte.

In der Folge wollte der Mitbieter aber nichts mehr vom Sportwagen wissen, der in den 60-er Jahren produziert wurde. Der Mann bestritt die Echtheit des Wagens. Zudem stellte er sich auf den Standpunkt, dass nie ein Vertrag zustande gekommen sei.

Dabei wird es auch bleiben, wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor geht. Die Auktionsfirma hatte vorgängig nämlich nicht überprüft, ob der Mitbieter überhaupt eine korrekte Vertretungsbefugnis eingereicht hatte. Nicht einmal einen Blick ins Handelsregister hatte die Firma geworfen.

Aus diesem Grund bestätigt das Bundesgericht die Auffassung der Berner Staatsanwaltschaft, wonach keine arglistige Vermögensschädigung vorliege. Die Berner Firma hatte gegen die Einstellung der Strafuntersuchung eine Beschwerde eingereicht. Sie ist damit aber sowohl vor dem Berner Obergericht, als auch vor dem Bundesgericht abgeblitzt. (Urteil 6B_576/2018 vom 15.08.2018)

veröffentlicht: 5. September 2018 12:00
aktualisiert: 5. September 2018 12:17
Quelle: SDA

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