Beschuldigter im Littauer Mordprozess schluckte viele Medikamente

02.05.2019, 15:10 Uhr
· Online seit 02.05.2019, 08:51 Uhr
Im Mordprozess von Littau ist die Krankheit und der Medikamentenkonsum des Beschuldigten im Zentrum gestanden: Für den Staatsanwalt tötete der Beschuldigte seine Frau aus purer Rache, für den Verteidiger wurde sein kranker Mandant ein Opfer seiner selbst.
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Der Staatsanwalt stufte am Donnerstag vor dem Kriminalgericht Luzern die Tötung als Mord ein und forderte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe sowie einen Landesverweis von 15 Jahren. Die Tat sei keine Kurzschlusshandlung, sondern geplant gewesen.

Der Verteidiger des Portugiesen erklärte, sein Mandant habe die Tat nicht geplant. Er forderte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und eine nur zehnjährige Freiheitsstrafe, dies weil der Beschuldigte krank und besonders strafempfindlich sei. Weiter sprach er sich für einen Landesverweis von 8 Jahren aus.

Die Tötung ereignete sich am 12. November 2016 vor dem Restaurant «Ochsen» im Luzerner Stadtteil Littau. Der heute 59-jährige Beschuldigte stach mit einem Rüstmesser 15 Mal auf seine Gattin ein. Sie starb noch am Tatort.

Bei der Befragung vor Gericht gab der Beschuldigte an, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Der IV-Bezüger sagte, wegen Schmerzen mehr Medikamente als üblich genommen zu haben. Vor der Tat habe er seine Frau zufällig auf der Strasse getroffen und sei mit ihr im «Ochsen» einen Kaffee trinken gegangen.

Die Frau war wenige Tage vor der Tat von einem Spitalaufenthalt nach Hause gekommen. Nach einem Streit mit ihrem Mann rief sie die Polizei und zog aus. Es war gemäss Staatsanwalt nicht das erste Mal, dass der Beschuldigte gegen seine Frau Gewalt anwendete. Der Anwalt des Sohnes sprach von einem «Mord mit Ankündigung».

Der Mann war offenbar eifersüchtig und argwöhnte, seine Frau habe einen Liebhaber. Beweise dafür waren ihm Schokolade und Blumen, die sie im Spital geschenkt erhielt. Das Liebesverhältnis habe es aber nur im Kopf des Beschuldigten gegeben, sagte der Staatsanwalt.

Für den Staatsanwalt war es unbestritten, dass der Beschuldigte aus Eifersucht und Rache tötete. Er habe den Gedanken nicht ertrage können, verlassen und allein gelassen zu werden. Er habe die Tötung seiner Frau geplant und die Tat skrupellos auf offener Strasse vollzogen. Selbst heute zeige er keine Reue und sehe sich als Opfer.

Der Verteidiger wies auf die Lebensumstände seines Mandanten hin. Er sei mit 41 Jahren wegen Rückenproblemen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden, was sich auch auf seine Psyche ausgewirkt habe. Der Verteidiger bezeichnete seinen Mandanten als medikamentensüchtig. Seine Wesensveränderungen hätten dazu geführt, dass er an einen festen Liebhaber seiner Frau glaubte. Er sei zu Hause gesessen, während sie auswärts sein und arbeiten konnte. Aus seiner Sicht sei er von seiner Frau im Stich gelassen worden.

Der Beschuldigte führte das Tatmesser in einer Jackentasche mit. Wie es dahin gekommen war, konnte der Beschuldigte nicht schlüssig erklärten. Er denke, eine «kriminelle Hand» müsse dies getan haben. Der Anwalt des Sohnes sagte, der Beschuldigte renne einem Komplott hinterher. Der Verteidiger betonte, warum sein Mandant das Messer in der Tasche hatte, wisse bis heute niemand.

Dass sich der Angeklagte nach dessen eigenen Aussagen wegen den Medikamenten nicht an die Tat erinnere, stufte der Staatsanwalt als reine Schutzbehauptung ein. Der Beschuldigte könne sich an viele Details erinnern. Wer sich an Belangloses erinnere, könne sich auch an das Wesentliche erinnern. Zudem sei der Beschuldigte sich die höheren Medikamentendosen gewöhnt.

Die zwei Kinder des Ehepaars forderten von ihrem Vater eine Genugtuung von je 55'000 Franken. Der Anspruch auf eine Genugtuung wurde vom Beschuldigten anerkannt.

Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt mündlich eröffnet.

veröffentlicht: 2. Mai 2019 08:51
aktualisiert: 2. Mai 2019 15:10
Quelle: SDA

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