Beschwerde abgelehnt: Mediation soll bei Mittätern einzeln beurteilt werden
(sku) Bei einem der Täter wurde die Mediation als erfolgreich erachtet. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. Beim anderen Täter verlief die Mediation erfolglos. Das Genfer Jugendstrafgericht verurteilte ihn wegen Vergewaltigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten.
Der Verurteilte reichte daraufhin Beschwerde ein. Der zu Straflosigkeit führende erfolgreiche Ausgang des Mediationsverfahrens bezüglich des einen Mittäters und der Schuldspruch gegen den anderen Mittäter sei willkürlich, argumentierte er. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun abgewiesen, wie es am Donnerstag mitteilt.
Wie es im Urteil heisst, würden im Mediationsverfahren Faktoren bearbeitet, die den einzelnen Täter und sein Verhältnis zum Opfer betreffen würden. Darunter würden unter anderem die Anerkennung von Tatsachen oder die Bemühung um Wiedergutmachung fallen. Erfolg und Misserfolg müssten folglich nur in Bezug auf eine Person beurteilt werden. Der Entscheid sei deshalb zulässig.