Schweiz

Besserer Schutz: Jetzt kommt der Filter für Werbeanrufe

18.11.2020, 13:31 Uhr
· Online seit 18.11.2020, 12:43 Uhr
Ab 2021 müssen alle Telekomfirmen ihren Kunden einen Werbeanruf-Filter anbieten. Auch in anderen Bereichen stärkt der Bundesrat die Rolle der Konsumenten.
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Die Telekommunikation habe sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt. Das geltende Fernmeldegesetz sei deshalb nicht mehr zeitgemäss, argumentiert der Bundesrat. Er hat am Mittwoch ein Bündel an Massnahmen beschlossen. Die Anpassungen gelten ab nächstem Jahr, wie es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) heisst.

Der Bundesrat verpflichtet alle Telekomanbieter, ihren Kunden «ein geeignetes Mittel gegen unlautere Werbeanrufe» anzubieten. Swisscom bietet bereits heute einen solchen Werbeanruf-Filter für das Festnetz und Mobilfunk-Abos (ohne Prepaid) an, Sunrise für alle Kunden, wie die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) in einer Mitteilung in Erinnerung ruft. Ihrer Ansicht nach profitieren vor allem Kunden von Salt, UPC oder Prepaid-Kunden von Swisscom davon.

Geändert hat der Bundesrat auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Callcenter machen sich heute nur strafbar, wenn sie Telefonnummern mit Sterneintrag mit Werbeanrufen belästigten. Dieser Schutz wird nun auch auf jene ohne Eintrag ausgeweitet.

Neuerungen gibt es auch beim Roaming. Ab nächstem Jahr müssen Telekomfirmen Gespräche sekundengenau abrechnen, gleiches gilt auch für die Internetnutzung. Die SKS weist darauf hin, dass Anbieter bislang aufrunden durften – etwa von 1 Minute und 1 Sekunde auf 2 Minuten. Auch verpflichtet der Bundesrat die Telekomfirmen, dass Roaming-Pakete neu mindestens ein Jahr gültig sein müssen. Heute verfallen diese oft nach einem Monat. Zudem sollen Kunden vor Beginn der Nutzung der Dienstleistungen eine Obergrenze festlegen, die sie maximal zu bezahlen bereit sind.

(rwa)

veröffentlicht: 18. November 2020 12:43
aktualisiert: 18. November 2020 13:31
Quelle: CH Media

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