Betreuungsurlaub für Eltern kranker Kinder umstritten

15.11.2018, 10:55 Uhr
· Online seit 15.11.2018, 10:00 Uhr
Mit den angedachten Unterstützungsmassnahmen für Angehörige von schwer kranken Personen könnte der Bundesrat einen Kompromiss gefunden haben. Den Gewerkschaften geht der Entwurf zu wenig weit, die Unternehmen wollen gar nichts tun. Die Lösung liegt wohl in der Mitte.
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Der Bundesrat will mit dem Bundesgesetz die Angehörigen von schwerkranken Personen rechtlich und finanziell besserstellen. Für die Mehrkosten aufkommen sollen der Bund und die Unternehmen.

Drei Massnahmen stehen im Zentrum: Die Pflicht zur Lohnfortzahlung soll erweitert werden; für Eltern von schwer kranken Kindern will die Regierung einen 14-wöchigen Betreuungsurlaub schaffen; zudem soll der Anspruch auf Betreuungsgutschriften ausgeweitet werden.

Die Antworten der am (morgigen) Freitag zu Ende gehenden Vernehmlassung zeigen vor allem eines: Die Thematik der Angehörigenbetreuung hat im Zuge der Diskussionen um die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familie an Brisanz gewonnen. Darüber, wie die Herausforderungen angegangen werden sollen, herrscht aber kein Konsens.

Die Fronten sind die gleichen wie bei anderen Vorlagen, die unternehmerische und soziale Anliegen vereinen sollen. Der Graben verläuft zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, die Unternehmen sind im Streit mit den Gewerkschaften.

Wenig überraschend zeigt sich im vorliegenden Fall der Schweizerische Arbeitgeberverband ablehnend. Für eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie brauche es keine «gesetzlich zwingende Regulierung», schreibt er zum bundesrätlichen Entwurf. Die Erfahrung zeige, dass Unternehmen ihre Verantwortung wahrnähmen und auch individuelle Lösungen auf Firmenebene fänden.

Freiwilligkeit statt Zwang lautet das Credo der Arbeitgeber. Andernfalls würden auf die Unternehmen «in verschiedener Hinsicht massive Probleme» zukommen. Der Arbeitgeberverband erwähnt die Verteuerung von Lohn- und Lohnnebenkosten, welche die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU verschlechtern würde.

Zudem sei es «nicht im Interesse der Schweizer Wirtschaft, die Arbeitskräfte zu motivieren, bezahlt der Arbeit fernzubleiben, um sich zum Beispiel möglichst regelmässig der Betreuung der älteren Nachbarin zu widmen». Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sei und bleibe eine Aufgabe des Bundes und nicht der Arbeitgeber.

Ganz anders sehen das die Gewerkschaften. Hauptziel der Vorlage müsse sein, «dass der Service public im Care-Bereich ausgebaut wird», schreibt der Schweizerische Gewerkschaftsbund. Die Stossrichtung der drei im bundesrätlichen Vorentwurf vorgesehenen Massnahmen stimme deshalb.

Viel mehr Lob gibt es aber auch von linker Seite nicht. Der Bundesrat sei mit der Vorlage «zu minimalistisch» unterwegs, er hätte «grosszügiger sein müssen». Die Gewerkschaften fordern deshalb: die Freistellung sowie die Lohnfortzahlung für fünf statt drei Tage, einen Betreuungsurlaub von bis zu einem Jahr sowie ein Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung von 26 Wochen pro Elternteil.

Ins gleiche Horn stösst die Interessengemeinschaft Betreuende und pflegende Angehörige, zu der Pro Infirmis, die Krebsliga, das Schweizerische Rote Kreuz, Pro Senectute und Travail.Suisse gehören. «Weitere Massnahmen auf Bundesebene sind zwingend erforderlich», schreibt sie.

Dieser Meinung sind auch Behindertenorganisationen wie Agile.ch. Der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (Vpod) kritisiert, dass der Gesetzesentwurf des Bundesrats «die wichtigsten Fragen erst gar nicht erwähnt». So werde die Betreuung von erwachsenen Angehörigen ausgeklammert.

Dass der Vorschlag der Regierung im Parlament trotz Kritik Chancen haben dürfte, zeigen die positiven Reaktionen der Kantone. Diese sind ein Gradmesser für die Stimmung im Ständerat.

Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) schreibt, dass ein «ausgewiesener politischer Handlungsbedarf» bestehe. Mit den gesetzlichen Anpassungen werde die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege rechtlich klar verbessert.

Alle drei vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sind aus Sicht der Kantone sinnvoll, insbesondere der Betreuungsurlaub für Eltern von schwer kranken oder verunfallten Kindern. Nach Angaben der IG Betreuende und pflegende Angehörige unterstützen, betreuen und begleiten rund 1,9 Millionen Menschen in der Schweiz täglich ein Kind oder eine erwachsene Person - Tendenz steigend.

veröffentlicht: 15. November 2018 10:00
aktualisiert: 15. November 2018 10:55
Quelle: SDA

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