Abstimmung

Bezahlbare Wohnungen und Gesetz gegen Homo-Hass

09.10.2019, 11:45 Uhr
· Online seit 09.10.2019, 11:40 Uhr
Der Bundesrat hat die Vorlagen für den Abstimmungssonntag vom 9. Februar 2020 bestimmt. Die Stimmberechtigten entscheiden dann über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» sowie über die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm.
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Das Abstimmungsdatum für die beiden Vorlagen hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen und kommuniziert. Es handelt sich um den ersten nationalen Abstimmungstermin nach den Parlamentswahlen vom 20. Oktober. Die beiden Vorlagen sind derzeit als einzige abstimmungsreif.

Günstige Mietwohnungen fördern

Die Volksinitiative für «mehr bezahlbare Wohnungen» des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands hatte das Parlament in der Frühjahrssession klar zur Ablehnung empfohlen. Der gemeinnützige Wohnungsbau soll aber trotzdem profitieren. Ein Rahmenkredit von 250 Millionen Franken soll in den nächsten zehn Jahren preisgünstigen Wohnraum fördern. Beide Räte nahmen den indirekten Gegenentwurf des Bundesrats an und schlugen damit einen Mittelweg ein.

Die Aufstockung der Bundesmittel für den Fonds de Roulement tritt in Kraft, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird. Diese verlangt, dass der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen fördert.

Mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen müssten im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus sein. Das Ziel soll unter anderem mit Vorkaufsrechten für Kantone und Gemeinden erreicht werden. Für die Initiative werben SP und Grüne. Um die Initiative zum Erfolg zu führen, braucht es am 9. Februar 2020 ein Volks- und ein Ständemehr.

Gesetz gegen Homo-Hass

Als zweites zur Abstimmung kommt eine Änderung des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes. Konkret geht es um die Strafnorm zu Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung. Das Schweizer Stimmvolk wird darüber befinden können, ob die Anti-Rassismus-Strafnorm auf Homo- und Bisexuelle ausgeweitet werden soll.

Das Parlament hatte im vergangenen Dezember entschieden, im Rahmen der Anti-Rassismus-Strafnorm auch Aufrufe zu Hass und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung unter Strafe zu stellen. Das Referendumskomitee um die EDU, die Junge SVP und die Arbeitsgruppe Jugend und Familie brachte rund 67'000 gültige Unterschriften gegen die Gesetzesrevision zusammen.

Für die Gegner handelt es sich um ein «Zensurgesetz». Sie sprechen von einer «unverhältnismässigen Einschränkung der Gewissensfreiheit». Denn mit der Erweiterung der Strafnorm hätten zum Beispiel Pfarrer oder Pastoren «grosse Mühe, biblische Wahrheiten zu zitieren». Die vom Parlament verabschiedete Vorlage sei «schwammig und kontraproduktiv».

Längere Abstimmungspause

Im laufenden Wahljahr hatte der Bundesrat nur zwei von vier Abstimmungsterminen genutzt. Im Februar 2019 befand das Stimmvolk lediglich über die Zersiedelungsinitiative, welche an der Urne klar scheiterte. Im Mai äusserten sich die Schweizer Stimmberechtigten zu zwei Referenden. Sowohl der AHV-Steuer-Deal (Staf) als auch die EU-Waffenrichtlinie meisterten die Abstimmungshürde souverän.

Auf die Durchführung einer eidgenössischen Volksabstimmung am 24. November 2019 verzichtet der Bundesrat. Der Abstimmungstermin im Spätherbst eines Wahljahres wurde letztmals 1987 genutzt.

(SDA)

veröffentlicht: 9. Oktober 2019 11:40
aktualisiert: 9. Oktober 2019 11:45
Quelle: sda

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