Billag darf keine Gebühren mehr einziehen

10.03.2017, 14:16 Uhr
· Online seit 10.03.2017, 10:17 Uhr
Die Radio- und Fernsehgebühren werden künftig von einer anderen Firma eingezogen. Das hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) entschieden. Bis 1. Januar 2019 erhebt die Billag die Empfangsgebühr.
Sandro Zulian
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Die Serafe AG ist eine Tochter der Secon AG mit Sitz in Fehraltdorf ZH. Das Mandat beginnt am 1. Juli 2017 und endet am 31. Dezember 2025, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Freitag bekanntgab. Die Secon verfüge über grosse Erfahrung im Inkasso.Die Secon-Tochter Serafe hat einzig die Aufgabe, die Abgabe zu erheben. Das neue Abgabesystem wird voraussichtlich am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Bis Ende 2018 trifft die Serafe AG in Zusammenarbeit mit den Behörden sämtliche Vorbereitungen für die Umstellung beim Inkasso.

Billigere Empfangsgebühren

Am 14. Juni 2015 hat das Volk die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) angenommen. Damit wird die heutige Empfangsgebühr durch eine allgemeine, geräteunabhängige Abgabe abgelöst. Da die Finanzierung so auf mehr Schultern verteilt wird und administrativ einfacher ist, kann die Abgabe für Radio und Fernsehen für die Haushalte auf deutlich unter 400 Franken pro Jahr gesenkt werden, schreibt das UVEK. Der Bundesrat wird die Höhe der Abgabe rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen Systems festlegen.

Besseres System

Das neue Abgabesystem sei wesentlich einfacher, schreibt das UVEK. Verschiedene Aufgaben wie Aussendienst, Kontrollen und An-/Abmeldungen fallen weg. Zudem kann sich die Erhebungsstelle auf Daten von Kantonen und Gemeinden abstützen. Die Abgabe für Unternehmen wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erhoben werden. Bis die Billag gänzlich Geschichte ist, dauert es aber noch eine Zeit. Bis 1.Januar 2019 treibt die Billag weiterhin die Radio- und Fernsehgebühren ein.

veröffentlicht: 10. März 2017 10:17
aktualisiert: 10. März 2017 14:16
Quelle: red.

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