· Online seit 14.03.2022, 11:20 Uhr
Anzeige
Bislang sei zwar kein entsprechender Vorfall bekannt, heisst es in einer Mitteilung des Unternehmens. Der zweite Rückruf erfolgt, weil der Rücklauf des ersten Rückrufs vom 3. Dezember 2021 ungenügend war, wie das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen am Montag schreibt.
Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten werden gebeten, die genannten Schutzhelme nicht mehr zu verwenden. Gegen Vorlage eines Kaufbelegs erhalten sie den Kaufpreis laut Mitteilung am Kaufort rückerstattet. Dies gilt für die Artikelnummer O38070003.