Blaues Kreuz stellt Strafanzeige gegen Coop und Denner
Wie das Blaue Kreuz in einer Mitteilung schreibt, habe sich ein 11-Jähriger im Internet ohne Probleme eine Flasche Gin bestellen können. Auch die Auswertungen von Testkäufen der Organisation Sucht Schweiz zeigen ein äusserst bedenkliches Ergebnis. Bei Bestellungen übers Internet stieg die Quote an illegalen Verkäufen auf über 90 Prozent an.
In weniger als 20 Prozent der Fälle wurden die Testpersonen nach dem Alter gefragt und hätten aber auch dann, trotz wahrheitsgemässer Angabe, den Alkohol bestellen können.
Anzeige ist raus
Diesen Umstand will die Organisation Blaues Kreuz Zürich nicht einfach so hinnehmen und reichte Strafanzeige gegen die fehlerhaften Detailhändler ein.
Die Strafanzeige gegen Coop und Denner bestätigte das Blaue Kreuz Zürich am Freitag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Schweizer Radio SRF und die NZZ-Online hatten zuvor darüber berichtet.
Nur ein Anbieter kontrolliert richtig
Wie «SRF» berichtet, habe nur Digitec Galaxus eine Altersverifikation vorweisen können, die auch zweckerfüllend sei. Bei Denner erarbeite man entsprechende Kontrollmechanismen, wie das Konsumentenmagazin «Espresso» schreibt und bei Coop plane man ein Verfahren zur Altersidentifikation. Ebenfalls sensibilisiere man die zuständigen Chauffeurinnen und Chauffeure für dieses Thema.
(sda/roa)