Bund fördert Sanierungen von Genossenschaftswohnungen
(rwa) Die gemeinnützigen Wohnbauträger besitzen knapp 170'000 Wohnungen – vor allem in Städten und Agglomerationen. Weil deren Mietzinse im Schnitt um 20 Prozent tiefer liegen, sind sie wichtig, damit die Bevölkerung preisgünstig wohnen kann. Allerdings ist die Mehrheit der Gebäude über 30 Jahre alt und genügt den heutigen energetischen Standards nicht. Viele Liegenschaften müssen saniert werden.
Der Bundesrat hat deshalb am Mittwoch ein bis 2023 befristetes Sonderprogramm für umfassende Sanierungen geschaffen. Aus dem Fonds de roulement gewährt der Bund während der ersten 10 Jahre zinsfreie Darlehen, wie das Wirtschaftsdepartement (WBF) in einer Mitteilung schreibt. Dadurch liesse sich gewährleisten, dass die Mieten nicht wesentlich stiegen und ortsansässige Unternehmen von Aufträgen profitierten.
Darlehen über 25 Jahre
Gefördert werden Sanierungen, bei welchen der Zustand der Gebäudehülle nachweislich auf die GEAK-Stufe B verbessert wird oder welche den Minergie-Standard erfüllen. Die Laufzeit der Darlehen beträgt 25 Jahre. Pro Wohnung werden maximal 50'000 Franken ausgerichtet. Die Mieter sollen während den Bauarbeiten ihre Wohnung nicht verlassen müssen.
Daneben wird auch die Stiftung für Wohneigentumsförderung parallel ein ähnliches Programm aus ihrem Fonds anbieten. Pro Wohnung können maximal 90'000 Franken beantragt werden, wobei maximal für drei Wohnungen ein Darlehen möglich ist. Gesuche können bis spätestens Mitte Oktober 2023 eingereicht werden.