Inland/Schweiz

Bund ist zufrieden mit Integrationsförderung der Kantone

06.01.2020, 18:00 Uhr
· Online seit 06.01.2020, 18:00 Uhr
Die Kantone bekommen seit letztem Mai mehr Geld für die Integration von Asylsuchenden. Dafür mussten sie dem Staatssekretariat für Migration (SEM) Integrationskonzepte vorlegen. Diese sind nun genehmigt.
Gina Bachmann
Anzeige

Eine rasche Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt: Das ist das Ziel der Integrationsagenda, welche die Kantone und der Bund im Frühjahr 2018 beschlossen hatten. Zu deren Umsetzung haben die Kantone beim Staatssekretariat für Migration (SEM) Konzepte einreichen müssen, wie sie die zusätzlichen Gelder des Bundes einsetzen wollen.

Diese Konzepte wurden nun genehmigt, wie das SEM in einer Mitteilung schreibt. «In vielen Kantonen werden grosse Anstrengungen unternommen, um die Integrationsförderung wirksamer zu gestalten», schreibt das SEM.

Der Bund zahlt an die Kantone eine sogenannte Integrationspauschale für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene. Seit Mai letzten Jahres beträgt diese pro Person 18'000 Franken. Zuvor lag sie bei 6000 Franken. Laut SEM hat der Bund zwischen Mai und November 2019 Integrationspauschalen in der Höhe von CHF 121,4 Millionen ausbezahlt.

Die Pauschale wurde erhöht, weil sich für die Kantone im Zuge der Asylgesetzrevision neue Zuständigkeiten ergeben haben. Nach Ankunft in der Schweiz verbringen Asylsuchende 140 Tage in Obhut des Bundes. Danach werden sie den Kantonen verwiesen, welche dann für die Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zuständig sind.

veröffentlicht: 6. Januar 2020 18:00
aktualisiert: 6. Januar 2020 18:00
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige