06.04.2022, 15:58 Uhr
· Online seit 25.02.2021, 13:52 Uhr
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Wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schreibt, gilt die neue Regel werktags zwischen 11 und 14 Uhr. Zugang haben ausschliesslich Berufsleute aus der Landwirtschaft und dem Bausektor sowie Handwerkerinnen und Handwerker und Berufstätige auf Montage. Die Arbeitgeber seien verpflichtet, ihre Mitarbeitenden vorgängig in der Gaststätte anzumelden, heisst es weiter.
Zusätzlich gelten in den Beizen Maskenpflicht (ausser am Tisch), Abstandsregeln sowie Aufnahme der Kontaktdaten.
(red.)