Schweiz

Bundesamt für Statistik: Finanzkontrolle stellt Mängel bei der Beschaffung fest

17.02.2020, 12:32 Uhr
· Online seit 18.01.2020, 05:00 Uhr
Das Bundesamt für Statistik weist laut der Finanzkontrolle Mängel bei der Beschaffung auf. In einem Fall war ein Mitglied des Evaluationsteams gleichzeitig beim Lieferanten angestellt, der auch den Zuschlag erhielt.
Anzeige

(rwa/dpo) Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat 32 Verträge von 15 Lieferanten des Bundesamtes für Statistik (BFS) unter die Lupe genommen. Der Fokus lag auf freihändigen Vergaben. Das sind Aufträge, die Anbieter ohne Ausschreibung erhalten. Das Volumen der geprüften Verträge belief sich auf 10,5 Millionen Franken.

Zweifel an der Beschaffungspolitik des Bundesamtes gab es schon länger. 2016 vergab es einen 1,2 Millionen Franken schweren Auftrag für Film- und Büchergutscheine unter der Hand. Letztes Jahr machte CH Media publik, dass das BFS für einen Statistik-Kongress Räumlichkeiten mietete. Kostenpunkt: 955'000 Franken. Zum Handkuss kam der Berner Kursaal. Für den Prestigeauftrag musste sich die Firma aber nicht gegen andere Konkurrenten durchsetzen. Trotz der gesetzlichen Pflicht, Aufträge für Dienstleistungen ab 230'000 Franken öffentlich auszuschreiben, vergab das BFS den Auftrag freihändig.

Zweifel an Unbefangenheit

In ihrem am Montag veröffentlichten Bericht stellte die EFK nun ebenfalls verschiedene Mängel bei der Beschaffung fest. In einem konkreten Fall kritisiert sie die Zusammensetzung des Evaluationsteams. Dabei ging es um das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan), das dem BFS angegliedert ist, aber eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt.

Ein Mitglied, das die Offerten evaluierte, war gleichzeitig beim Lieferanten angestellt, das am Ende den Zuschlag für den Auftrag erhielt. Zwar habe die Bewertung dieser Person keinen Eingang gefunden, hält die EFK fest. In Bezug auf die Unbefangenheit des Entscheids setzt sie trotzdem Fragezeichen. Es lasse sich etwa nicht überprüfen, ob diese Person absichtlich aus der Bewertung genommen worden sei.

Weiter bemängelt die EFK, dass bei allen geprüften Beschaffungen die Erklärungen zur Unbefangenheit des Evaluationsteams gefehlt hätten. Sie empfiehlt, auf die Zusammensetzung der Teams zu achten: «Sie dürfen nur aus unbefangenen Personen zusammengesetzt sein.» Daher müssten Erklärungen zu allen Personen vorliegen.

Handlungsbedarf bei Schulungen

Die Finanzkontrolle sieht auch Handlungsbedarf bei der Schulung von Projektleitern, Abteilungs- und Sektionschefs. Obwohl diese über wichtige Rollen bei den Beschaffungen verfügten, würden sie nicht regelmässig geschult. Aus Sicht der EFK sind periodisch Schulungen im Beschaffungswesen unerlässlich.

In einer Stellungnahme schreibt das BFS, dass sie mit den Empfehlungen der Finanzkontrolle einverstanden sei, und deren fristgerechte Umsetzung einleiten werde.

veröffentlicht: 18. Januar 2020 05:00
aktualisiert: 17. Februar 2020 12:32
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige