Schweiz

Bundesanwaltschaft: Die Aufsichtsbehörde schaut genauer hin

23.04.2020, 11:17 Uhr
· Online seit 23.04.2020, 11:05 Uhr
Die grosse Machtfülle des Bundesanwalts mache eine strengere Aufsicht notwendig. Dies hält die Aufsichtsbehörde in ihrem Tätigkeitsbericht fest. Sie beschäftigte sich im vergangenen Jahr vor allem mit dem Bundesanwalt selbst.
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(wap) Das Disziplinarverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber bildete 2019 den Schwerpunkt der Tätigkeit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA). Es sei das intensivste Jahr überhaupt gewesen, teilte diese am Donnerstag mit: «Die Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft war während des Disziplinarverfahrens erschwert.»

Nun rüstet die Aufsichtsbehörde auf. Das Aufsichtskonzept aus dem Jahr 2011 soll noch diesen Sommer revidiert werden. Eine Aufteilung in Ressorts und Arbeitsgruppen soll die Behörde agiler und effizienter machen. Die «grosse Gestaltungs- und Ermessensmacht», welche das Gesetz der Bundesanwaltschaft zuspreche, verlange nach einer «mit genügend Kompetenzen und Ressourcen ausgestatteten systemischen Fachaufsicht.»

Die Aufsichtsbehörde wird von der Bundesversammlung für jeweils vier Jahre gewählt. Sie besteht aus einer Bundesrichterin, einem Bundesstrafrichter, zwei Anwälten und drei Fachpersonen.

veröffentlicht: 23. April 2020 11:05
aktualisiert: 23. April 2020 11:17
Quelle: CH Media

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