Bericht der Finanzkontrolle

Bundesanwaltschaft hat gegen Beschaffungsrecht verstossen

· Online seit 07.09.2020, 23:00 Uhr
Die Bundesanwaltschaft hat bei der Auftragsvergabe gleich in mehreren Fällen gegen das Beschaffungsrecht verstossen. Dies hält die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem Prüfbericht fest.
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24 von der Bundesanwaltschaft (BA) durchgeführte Beschaffungen im Wert von 13 Millionen Franken hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) untersucht, alle aus dem Zeitraum von 2014 bis 2018. In ihrem am Montag veröffentlichten Bericht rügt die EFK, dass bei fünf Beschaffungen im Wert von insgesamt 3,6 Millionen Franken gegen das Beschaffungsrecht verstossen worden sei. Ausserdem fehle bei der BA eine formalisierte Unterschriften- und Kompetenzenregelung. Die EFK fordert von der BA nun, dass diese solide, standardisierte Prozesse einführt, die sicherstellen, dass die Vorgaben des Bundes bei allen Beschaffungen eingehalten werden. Dazu gehören auch Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung, welche die BA nicht umgesetzt hat: Die BA müsse in Zukunft bei Geschäften mit externen Dienstleistern Unbefangenheitserklärungen unterzeichnen lassen, so die EFK. Dies sei das gängige Instrument der Korruptionsprävention.

Die Bundesanwaltschaft ist seit 2011 eine selbstverwaltete Behörde, die ausserhalb der Bundesverwaltung steht. Trotz dieses Sonderstatus unterstehe sie aber dem Submissionsrecht des Bundes, hält die EFK fest. Dieses regelt die Formalitäten bei der Vergabe von Aufträgen. Bei der Überprüfung habe sich gezeigt, dass Handlungsbedarf bestehe, ist im EFK-Bericht zu lesen. So gebe es im Vorfeld von Beschaffungen keine systematische Prüfung des Bedarfs. Auch gebe es «keine übergeordnete mittel- bis langfristige Bedarfsplanung». Die EFK habe deshalb bei der Prüfung nicht überall nachvollziehen können, «wie und von welcher Stelle die Beschaffungen ursprünglich ausgelöst wurden.»

Bundesanwaltschaft wehrt sich in Stellungnahme

Die Bundesanwaltschaft teilt in einer ebenfalls im Prüfbericht veröffentlichten Replik mit, dass die geforderte Formalisierung der Abläufe geplant sei und «zeitnah» umgesetzt werde. Mit dem Bericht der EFK ist die BA aber nicht zufrieden: «Die Feststellungen der EFK könnten suggerieren, dass die BA unkoordiniert und planlos Beschaffungen tätigt. Dies ist nicht der Fall», heisst es in der Stellungnahme. Sofort umgesetzt werden laut BA die von der EFK geforderten Unbefangenheitserklärungen zur Verhinderung von Korruption. Die EFK hatte festgestellt, dass die Bundesanwaltschaft das Formular «nur in Einzelfällen und nicht systematisch» habe unterzeichnen lassen.

Die Bundesanwaltschaft war in den vergangenen Jahren mehrfach in die Kritik geraten. Erst im März hatte die Aufsichtsbehörde über die BA in ihrem Untersuchungsbericht Bundesanwalt Michael Lauber ein schlechtes Zeugnis ausgestellt. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Vorwurf schwerer Amtspflichtverletzungen. Im August schliesslich wurde Laubers Immunität durch die zuständigen Parlamentskommissionen aufgehoben und damit der Weg für ein Strafverfahren gegen ihn freigemacht.

Umstritten ist vor allem Laubers Rolle bei unprotokollierten Treffen, die mit Fifa-Präsident Gianni Infantino und dem Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold stattgefunden haben sollen, während Lauber Korruptionsermittlungen wegen der Vergabe der Fussball-WM 2018 an Russland und 2022 an Katar führte. Für Unmut sorgte aber auch, dass unter Lauber der «Sommermärchen-Prozess» um möglicherweise illegale Millionenzahlungen im Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-WM 2006 an Deutschland wegen Verjährung scheiterte. Lauber hat bereits im Sommer seinen Rücktritt erklärt die Geschäfte Ende August abgegeben.

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veröffentlicht: 7. September 2020 23:00
aktualisiert: 7. September 2020 23:00
Quelle: CH Media

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