Zürich

Bundesgericht hebt Haft von Asylbewerber auf, weil Corona seine Rückreise verhindert

08.10.2020, 14:31 Uhr
· Online seit 08.10.2020, 13:40 Uhr
Das Bundesgericht gibt einem Malier recht und hebt dessen vom Kanton Zürich angeordnete Durchsetzungshaft auf. Coronabedingt könne der Mann nicht ausreisen oder ausgeschafft werden.
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Das Bundesgericht ordnet die Entlassung eines malischen Staatsangehörigen aus der Durchsetzungshaft an. Damit korrigiert es ein vorinstanzliches Urteil, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

2019 hatte das Migrationsamt des Kantons Zürich den malischen Staatsangehörigen in Ausschaffungshaft genommen. Daraufhin wurde die Durchsetzungshaft angeordnet und mehrere Male verlängert. Dabei handelt es sich um das letzte Mittel, einen illegal anwesenden Ausländer gegen seinen Willen in das Herkunftsland zurückzuführen.

Kooperation mit Behörden ist nicht ausschlaggebend

Die Durchsetzungshaft kann aber auch dazu dienen, eine Person zur Kooperation bei der Papierbeschaffung oder zur Bestimmung der Identität zu bewegen, wie das Staatssekretariat für Migration in seinem Handbuch «Asyl und Rückkehr» schreibt.

Der aus Mali stammende Mann erhob Beschwerde gegen die mehrfache Verlängerung seiner Durchsetzungshaft und scheiterte im April vor dem Zürcher Verwaltungsgericht. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes nun gutgeheissen und seine Entlassung aus der Durchsetzungshaft angeordnet.

Die Richter begründen ihren Entscheid damit, dass der betroffene Mann wegen der Coronapandemie weder freiwillig in seine Heimat reisen könne, noch könnten ihn die Behörden dorthin ausschaffen. Ob der Malier dabei mit den Behörden kooperiert habe oder nicht, ist nach Ansicht des Bundesgerichtes «nicht entscheidend».

Lausanne weist Zürich erneut in die Schranken

Weiter weist das Gericht in Lausanne in seinem Urtel zum Fall aus dem Kanton Zürich darauf hin, dass im Hinblick auf die Coronapandemie jeder Einzelfall einer Ausschaffung oder Landesverweisung gestützt auf die konkreten Umstände beurteilt werden müssen.

Bereits im Juni hatte das Bundesgericht die Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich in einem anderen Urteil dafür gerügt, dass sie trotz Reisebeschränkungen mehrere Personen in der Ausschaffungshaft belassen wollte. Die Absehbarkeit der Ausschaffung sei eine zwingende Voraussetzung für die Anordnung und Verlängerung von Administrativhaft, argumentierte das Bundesgericht damals.

(dpo/sat)

veröffentlicht: 8. Oktober 2020 13:40
aktualisiert: 8. Oktober 2020 14:31
Quelle: CH Media

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