Bundesgericht hört sich Kampfjetlärm an

16.05.2017, 18:04 Uhr
· Online seit 16.05.2017, 17:46 Uhr
Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts haben sich am Dienstagmorgen in Brienz BE und Unterbach BE den Lärm angehört, den Kampfjets der Schweizer Luftwaffe verursachen. Es geht um einen Streit zwischen Lärmgegnern und VBS.
Anzeige

Das Gericht führte zwei «Augenscheine» durch: einen auf einer Hotelterrasse und einen unmittelbar neben der Piste des Militärflugplatzes Meiringen-Unterbach. Danach führte das Gericht in einem Gasthof eine öffentliche Parteiverhandlung zum Streitgegenstand durch.

Bei diesem handelt es sich um Klagen der Stiftung Giessbach dem Schweizervolk des Umweltschützers Franz Weber und von Privaten. Sie finden, seit Verlegung einer Fliegerstaffel von Dübendorf ZH nach Meiringen sei die Nutzung des dortigen Militärflugplatzes widerrechtlich. Er verursache zu viel Lärm und Luftschadstoffe. 2010 forderten sie vom Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), es müsse diese Widerrechtlichkeit feststellen.

Das VBS ging aber auf dieses Feststellungsbegehren nicht ein. Die Gegner seien gar nicht klageberechtigt. Das Verteidigungsdepartement wurde aber 2011 und 2012 vom Bundesverwaltungs- und vom Bundesgericht teilweise zurechtgewiesen: Das VBS habe die Situation zu erheben - jedenfalls im Trainingsraum der Jets hoch über Meiringen.

Für den Flugplatzbetrieb laufe aber ein anderes Verfahren, in dessen Rahmen sich die betroffene Bevölkerung äussern könne. Gemeint ist die Revision des Sachplans Militär, den das VBS Ende letzten Jahres in die Mitwirkung gab.

Mit Verweis auf diesen Entscheid sagte am Dienstag der Vertreter des VBS, der Lärm bei den Starts und Landungen in Unterbach sei tatsächlich ein Problem. Doch eben, dafür laufe das Verfahren, in dem der Bundesrat wohl im Herbst einen ersten Entscheid treffe und sage, welche Militärflugplätze es in Zukunft noch geben werde.

Danach werde das VBS die Objektblätter zu den Flugplätzen erstellen und die zulässigen Lärmgrenzwerte feststellen. In Sachen Trainingsbetrieb im Luftraum über Meiringen habe hingegen ein Gutachten gezeigt, dass die Lärmwerte weit unter den im Gesetz festgeschriebenen Grenzwerten lägen.

Der Anwalt der Lärmgegner kritisierte, die Luftwaffe habe den drei Bundesverwaltungsrichtern am Morgen ein Flugprogramm geboten, das in keiner Weise der Realität entspreche. Der Vertreter des VBS bestritt dies. In der Sache fällte das Gericht noch kein Urteil, sondern wird dieses nach der Urteilsberatung den Parteien schriftlich zustellen.

veröffentlicht: 16. Mai 2017 17:46
aktualisiert: 16. Mai 2017 18:04
Quelle: SDA

Anzeige
Anzeige