Schweiz

Bundesgericht konkretisiert Rechtsprechung bei sexuellem Missbrauch von Kindern

07.05.2020, 13:09 Uhr
· Online seit 07.05.2020, 13:09 Uhr
Ein Täter kann gemäss dem Bundesgericht auch dann wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung eines Kindes verurteilt werden, wenn er keinen Zwang ausgeübt hat. Das Bundesgericht konkretisierte hier die Rechtsprechung.
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(agl) Hintergrund ist der Fall eines Mannes, der die Tochter seiner Lebensgefährtin mehrfach sexuell missbraucht hat. Wie es in einer Medienmitteilung des Bundesgerichts vom Dienstag heisst, verurteilte ihn das Zürcher Obergericht 2019 unter anderem wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher Vergewaltigung zu acht Jahren Freiheitsstrafe. Der Mann reichte Beschwerde ein, da er für das Opfer keine Zwangssituation durch Gewaltanwendung oder psychischen Druck geschaffen habe, wie dies die Tatbestände für sexuelle Nötigung erfordern.

Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab. Ein psychisches Unter-Druck-Setzen des Kindes durch einen Täter sei auch ohne aktive Ausübung von Zwang oder der Androhung von Nachteilen möglich, heisst es in der Mitteilung. Auch ein Täter, der dem Kind einrede, die sexuellen Handlungen seien normal, oder es es handle sich dabei um eine schöne Sache, schaffe für das Kind eine ausweglose Situation. Dies sei umso mehr der Fall, je näher der Täter dem Kind steht und je jünger dieses ist.

veröffentlicht: 7. Mai 2020 13:09
aktualisiert: 7. Mai 2020 13:09
Quelle: CH Media

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