Justiz

Bundesgericht muss über Genfer Klimaaktivisten urteilen

13.11.2020, 12:51 Uhr
· Online seit 13.11.2020, 12:40 Uhr
Nach dem Freispruch für einen Klimaaktivisten vor dem Genfer Kantonsgericht muss das Bundesgericht über den Fall entscheiden. Die Genfer Staatsanwaltschaft und die Credit Suisse (CS) haben Rekurs gegen das Urteil eingelegt.
Anzeige

Die CS fechte den Freispruch für den 23-jährigen Klimaaktivisten an, der 2018 ein Bankgebäude mit roter Farbe verschmiert hatte, teilte die Grossbank der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Freitag auf Anfrage mit. Die CS betonte, dass sie das Recht auf freie Meinungsäusserung respektiere und den Dialog fördere, aber Sachbeschädigung nicht toleriere.

Der Aktivist der Umweltgruppierung Breakfree Suisse, der in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 30 Franken in Höhe von 10 Tagen auf Bewährung verurteilt worden war, wurde im Berufungsprozess freigesprochen. Das Genfer Kantonsgericht sah den rechtfertigenden Notstand angesichts der Klimakrise als erfüllt an.

Der junge Mann stand vor Gericht, weil er 2018 an der Aktion «Red Hands» teilgenommen hatte. Ziel dieser Operation war es, die Investitionen der Bank in fossile Brennstoffe anzuprangern.

Grossbank im Visier

Das Bundesgericht wird sich in den kommenden Monaten bereits über einen weiteren Fall von Klimaaktivisten beugen müssen. Zwölf Klimaschützer, die vom Kantonsgericht Waadt verurteilt worden waren, ziehen das Urteil ans Bundesgericht weiter. In erster Instanz waren sie freigesprochen worden. Auch hier begründete der Richter das Urteil mit einem rechtfertigenden Notstand.

Die Klimaaktivisten standen vor Gericht, weil sie im November 2018 Räumlichkeiten der Credit Suisse in Lausanne besetzt hatten. Als Tennisspieler verkleidet warfen sie der Bank vor , sich in ihren Kampagnen des Ansehens von Tennis-Star Roger Federer zu bedienen und gleichzeitig eine umweltschädliche Investitionspolitik zu erfolgen.

veröffentlicht: 13. November 2020 12:40
aktualisiert: 13. November 2020 12:51
Quelle: sda

Anzeige
Anzeige