Bundesgericht pfeift Zürcher Steuerbehörden zurück

03.08.2017, 16:50 Uhr
· Online seit 03.08.2017, 16:26 Uhr
Das Bundesgericht kritisiert die Zürcher Steuerbehörden mit heftigen Worten: Diese hätten das Einkommen einer Frau «abenteuerlich wirklichkeitswidrig» hoch veranschlagt und diese so in den Ruin getrieben.
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Offenbar seit 1999 hat eine Anästhesieärztin bei ihrer Wohngemeinde am Zürichsee aus gesundheitlichen Gründen keine Steuererklärungen eingereicht. Trotz Mahnungen machte sie in all den Jahren keine weiteren Angaben zu ihrem Einkommen oder Vermögen.

Wie in derartigen Fällen üblich, nahm das kantonale Steueramt in der Folge eine Schätzung vor: Das Nettoeinkommen der Frau legte es für das Jahr 2006 auf 400'000 Franken fest, bis 2010 erhöhte es dieses in mehreren Schritten auf 750'000 Franken und reduzierte es 2011 und 2012 wieder auf 500'000 Franken.

Diese in den Jahren von 2006 bis 2012 vorgenommenen Einschätzungen sind laut Bundesgericht aber unhaltbar: Es hat sie für nichtig erklärt. Das Steueramt habe «wider besseres Wissen falsche und willkürliche Einschätzungen» vorgenommen, hält es im Urteil fest, das am Mittwoch veröffentlicht wurde und vom «Beobachter» aufgegriffen wurde.

Eine Einschätzung dürfe nicht nach freiem Belieben erfolgen, sie dürfe auch nicht als Bestrafung für das Nichteinreichen einer Steuererklärung unrealistisch hoch ausfallen. «Eine Einschätzung soll dem realen Sachverhalt und der materiellen Wahrheit möglichst nahe kommen», hält das Bundesgericht fest.

Dies war vorliegend aber nicht mehr der Fall: Das Bundesgericht schreibt von «immer abenteuerlicher» und von «wirklichkeitswidrigen» Einschätzungen. Denn die Anästhesieärztin arbeitete in der ganzen Zeit in unveränderter Stellung am selben Bezirksspital. Sie erzielte stets ein Jahreseinkommen von rund 250'000 Franken.

Die Steuerbehörden wussten dies zwar wegen der nicht eingereichten Steuererklärungen nicht direkt. Aber indirekt hätte ihnen laut Gericht dennoch ins Auge springen müssen, dass mit ihren Einschätzungen «etwas grundlegend nicht stimmen konnte».

Das Bundesgericht verweist etwa auf die von den Steuerbehörden eingeleiteten Pfändungsverfahren: Auf Kopien, die bei den Behörden im Januar 2007 eingingen, sei ersichtlich gewesen, dass die Frau in unveränderter Stellung angestellt sei und sich an deren Lohnsituation nichts verändert habe.

Auch die «drastisch ausufernden Steuerschulden» hätten die Behörden hellhörig machen müssen. Diese Schulden der Kaderärztin liessen sich nur damit stichhaltig begründen, dass sich die «behördlichen Einschätzungen von der tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betroffenen zusehends krasser entfernten», schreibt das Bundesgericht.

«Die Steuerforderungen, die letztlich im Gesamtumfang von 700'000 Franken unbeglichen blieben, trieben die Betroffene innert weniger Jahre in den finanziellen Ruin», hält das Gericht fest.

Dass die Frau über Jahre hinweg keine Steuererklärungen einreichte und gegen die erfolgten Einkommenseinschätzungen keinen Rekurs einlegte, begründet sie mit schweren Depressionen. Sie verwies im Gerichtsverfahren auf mehrere medizinisch-psychiatrische Bescheinigungen.

Das kantonale Steueramt muss nun die Frau auf Geheiss des Bundesgerichts für die Steuerperioden 2006 bis 2012 neu veranlagen.

veröffentlicht: 3. August 2017 16:26
aktualisiert: 3. August 2017 16:50
Quelle: SDA

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