Entscheid

Bundesgericht stützt Polizisten: Entlassung wegen Gruppenchat ist unverhältnismässig

04.08.2020, 13:14 Uhr
· Online seit 04.08.2020, 13:09 Uhr
Das Bundesgericht stellt sich hinter das Genfer Kantonsgericht: Die Stadt darf einen Polizisten nicht fristlos entlassen, bloss weil er in einem Whatsapp-Chat mit «teils rassistischen und sexuell konnotierten» Nachrichten mitmachte.
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(wap) Ein Ausbilder der Genfer Polizei wurde 2017 von seinen Schülern in einen Whatsapp-Chat eingeladen. Dort wurden offenbar auch Nachrichten der geschmackloseren Sorte ausgetauscht, das Bundesgericht spricht von «unangemessenen, zum Teil rassistischen oder sexuell konnotierten Nachrichten». Weil der Ausbilder seine Schüler nicht gleich zur Ordnung rief, sondern aktiv an dem Gruppenchat mitmachte, warf ihm die Genfer Stadtregierung 16 Monate später plötzlich eine schwere Verletzung der Dienstpflichten vor und sprach eine fristlose Kündigung aus.

Dies sei angesichts der tadellosen bisherigen Laufbahn des Mannes unverhältnismässig, befand das Kantonsgericht, das die fristlose Kündigung aufhob. Die Stadtregierung zog den Fall vor Bundesgericht, wobei es dem Kantonsgericht Willkür vorwarf. Das Bundesgericht stützt nun laut einer Mitteilung vom Dienstag die Haltung des Kantonsgerichts. Dieses habe alle massgebenden Aspekte berücksichtigt und sei bei seiner Gesamtbetrachtung zum Schluss gekommen, dass es sich um ein isoliertes Ereignis gehandelt habe. Dies sei keine Willkür, so das Bundesgericht.

veröffentlicht: 4. August 2020 13:09
aktualisiert: 4. August 2020 13:14
Quelle: CH Media

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