Schweiz

Bundesgericht: Walliser SVP-Nationalrat zu Recht wegen Rassendiskriminierung verurteilt

04.11.2020, 16:48 Uhr
· Online seit 04.11.2020, 16:48 Uhr
Der Walliser SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor hatte nach einer Schiesserei in einer Moschee getwittert: «Wir bitten um mehr!». Das sei als Aufruf zu Hass zu werten, urteilte das Bundesgericht.
Anzeige

(rwa) 2014 hatte ein Onlineportal eine Meldung zu einer Schiesserei in einer Moschee in St.Gallen publiziert, bei der eine Person getötet worden war. Kurze Zeit später veröffentlichte Addor dazu auf Twitter und Facebook die Nachricht «On en redemande!», was sich sinngemäss mit «Wir bitten um mehr!» übersetzen lässt. Das Bezirksgericht Sion verurteilte ihn deshalb 2017 wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen und 3000 Franken Busse. Letzten April bestätigte das Kantonsgericht den Entscheid.

Gleicher Ansicht ist nun auch das Bundesgericht. Die Lausanner Richter wiesen am Mittwoch eine Beschwerde von Addor ab. Nach dem Verständnis eines «unbefangenen Durchschnittslesers» habe er mit seinem Wunsch nach Wiederholung der Tat die Leser seines Beitrags dazu eingeladen, sich über das tragische Ereignis in der Moschee zu freuen, argumentiert das Bundesgericht.

Addor prüft Weiterzug

Drücke sich diese Freude spezifisch gegenüber Angehörigen einer bestimmten Religion aus, dann sei dies als Diskriminierung und Aufruf zu Hass zu werten. Das Bundesgericht kommt deshalb zum Schluss, dass der Tatbestand der Rassendiskriminierung erfüllt ist.

SVP-Nationalrat Addor prüft einen Weiterzug an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg, wie er in einem Video auf Youtube erklärte. Die Ironie habe keinen Platz mehr in der Schweiz, sagte er. Das Urteil zeige zudem, dass Kritik am Islam hierzulande nicht mehr zulässig sei.

veröffentlicht: 4. November 2020 16:48
aktualisiert: 4. November 2020 16:48
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige