Affäre Lauber

Bundesgericht weist Beschwerde der Aufsichtsbehörde ab

23.01.2020, 08:51 Uhr
· Online seit 22.01.2020, 13:39 Uhr
Das Bundesgericht kann für die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) keine Beschwerdeberechtigung ableiten. Dieser Entscheid geht aus einer Mitteilung des Gerichts hervor.
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(dpo) Im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren gegen Bundesanwalt Michael Lauber tritt das Bundesgericht nicht auf eine Beschwerde der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) ein.

Die AB-BA hat das Verfahren gegen den Bundesanwalt Michael Lauber im Mai 2019 eröffnet. Die Aufsichtsbehörde will klären, ob der Bundesanwalt seine Amtspflichten verletzt hat, als er mehrere persönliche Treffen mit Fifa-Chef Gianni Infantino nicht protokolliert hatte.

Als Leiter der Disziplinaruntersuchung setzte die AB-BA Peter Hänni, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, ein. Doch das Bundesverwaltungsgericht entschied im August 2019, dass keine externe Person mit der Untersuchung gegen Lauber betraut werden dürfe. Damit hatte Lauber gegenüber der Aufsichtsbehörde einen Teilsieg errungen.

Gegen diesen Entscheid hatte die AB-BA Beschwerde am Bundesgericht erhoben. Gleichzeitig führte sie die Untersuchung gegen Lauber selber weiter. Wie das Bundesgericht in Lausanne am Mittwoch mitteilt, weist sie die Beschwerde der Aufsichtsbehörde ab. Aus Artikel 89 des Bundesgerichtsgesetzes könne «keine Beschwerdeberechtigung» abgeleitet werden, argumentiert das Bundesgericht.

Laut einer Medienmitteilung bedauere die AB-BA den Entscheid des Bundesgerichts. Im selben Communiqué teilt sie allerdings mit, dass das Disziplinarverfahren betreffend Bundesanwalt Michael Lauber vom Entscheid «in keiner Weise betroffen» sei. Bis zum Abschluss der Untersuchung werde sich die Aufsichtsbehörde zum laufenden Verfahren nicht äussern.

veröffentlicht: 22. Januar 2020 13:39
aktualisiert: 23. Januar 2020 08:51
Quelle: CH Media

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