Home Office

Bundesgerichtsurteil vom letzten Jahr sorgt für Aufsehen

24.05.2020, 15:51 Uhr
· Online seit 24.05.2020, 15:28 Uhr
2019 sprach das Bundesgericht einem Angestellten Entschädigung fürs Home Office zu. Auf die Coronakrise könne man das aber nicht anwenden, sagt Arbeitsrechtsprofessor Thomas Geiser in der «SonntagsZeitung».
Anzeige

(wap) Ein altes Urteil erscheint plötzlich hochaktuell: Am 23. April 2019 hatte das Bundesgericht entschieden, dass ein Arbeitgeber seinem Angestellten eine Vergütung von monatlich 150 Franken für die Arbeit im Home Office ausrichten müsse, dies als Beitrag an die Mietkosten.

Mit der Coronakrise ist Home Office nun in aller Munde. Das Urteil von 2019 bedeute aber nicht, dass nun alle im Corona-Home Office vom Arbeitgeber Geld fordern könnten, sagt der St. Galler Arbeitsrechtsprofessor Thomas Geiser der SonntagsZeitung, die das Urteil aufgegriffen hat. Das Bundesgericht beziehe sich auf eine Situation, in der ein Mitarbeiter auf Wunsch des Arbeitgebers dauerhaft im Home Office arbeite. Diese Situation sei vergleichbar mit anderen Vergütungen, etwa für ein Privatauto, dass für Geschäftszwecke genutzt wird.

Das Home Office während der Pandemie sei in den meisten Fällen aber nur vorübergehend, so Geiser in der SonntagsZeitung. Ausnahmen könne es in besonderen Fällen geben, etwa dann, wenn jemand in einer sehr kleinen Wohnung lebe und der Platz für das Home Office eigentlich anderweitig gebraucht würde.

Anm. der Red.: In einer früheren Version dieses Artikels hiess es, das Urteil sei «im April» gefällt worden, so dass der Eindruck entstehen konnte, es handle sich um ein Urteil von diesem Jahr. Das Urteil, das der Redaktion vorliegt, datiert jedoch vom 23. April 2019.

veröffentlicht: 24. Mai 2020 15:28
aktualisiert: 24. Mai 2020 15:51
Quelle: CH Media

Anzeige
Anzeige