Bundesrat erfüllt Aufträge des Parlaments in angemessener Weise
(rwa) Die Worte im letzten Februar waren drastisch: Der Bundesrat widersetze sich bewusst dem Auftrag des Parlaments, lautete der Vorwurf von mehreren Bundesratsparteien und Parlamentariern. Von «inakzeptabler Arbeitsverweigerung» und «bundesrätlicher Renitenz» war die Rede.
Anlass waren zwei Motionen, die den Bundesrat beauftragten, die Kosten neuer Regulierungen zu prüfen. Anders als gefordert lehnte die Landesregierung es jedoch ab, eine unabhängige Stelle zur Kostenprüfung einzusetzen.
Dabei handelt es sich wohl um einen Einzelfall. Ein am Dienstag veröffentlichter Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates kommt jedenfalls zum Schluss, dass der Bundesrat die Aufträge des Parlaments in den meisten Fällen erfüllt. Als angemessen beurteilt die GPK auch die Zeit, welche er dafür benötigt. Allerdings gebe es grosse zeitliche Schwankungen.
Kritik einstecken von der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission müssen die Parlamentarier vielmehr selbst: Das Interesse der Ratsmitglieder sei nach dem Einreichen des Vorstosses sehr beschränkt, moniert die GPK in dem im Bundesblatt veröffentlichten Bericht. Stattdessen würden sie häufig neue Vorstösse einreichen.