Schweiz

Bundesrat ist gegen Lohndeckel für die Kader von Ruag und Co

21.10.2020, 18:53 Uhr
· Online seit 21.10.2020, 18:53 Uhr
Der Bundesrat will keine Lohnobergrenze für Kadermitglieder und Verwaltungsräte in bundesnahen Betrieben. Er lehnt eine entsprechende Gesetzesvorlage ab.
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(agl) Mit der Vorlage will die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) umsetzen. Diese fordert für Verwaltungsräte und Kadermitglieder in sieben bundesnahen Unternehmen eine Lohnobergrenze von einer Million Franken sowie ein Verbot von Abgangsentschädigungen.

Der Bundesrat sieht bei den Kaderlöhnen von Ruag, Swisscom und Co derweil keinen Handlungsbedarf, wie er in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme schreibt. Bereits heute verfüge er über geeignete Instrumente, um die Entlöhnung der obersten Kader und der Leitungsorgane zu steuern und bei Bedarf korrigierend einzugreifen. Eine gesetzliche Regelung der Höchstlöhne sei daher nicht angezeigt, zudem würde eine einheitliche Obergrenze den Unterschieden zwischen den Unternehmen «in keinster Weise Rechnung tragen».

Vorlage geht als nächstes in den Nationalrat

Auch das Verbot der Ausrichtung von Abgangsentschädigungen geht dem Bundesrat zu weit. Diese seien zwar massvoll einzusetzen, könnten aber situativ angebracht sein, heisst es weiter. Als besonders stossend erachtet er es, dass das Verbot laut Entwurf generell, also auch bei Umstrukturierungen gelten soll.

Die SPK-N unterbreitet die Vorlage als nächstes dem Nationalrat und empfiehlt sie diesem zur Annahme. Stimmten die Räte zu, würde die Lohnobergrenze künftig für die Bundesunternehmen SBB, RUAG, Skyguide, SUVA, SRG, Swisscom und die Post gelten. In der Vernehmlassung hielten sich Kritiker und Befürworter der Umsetzung fast die Waage. Nicht einverstanden waren 19 Vernehmlassungsteilnehmer, darunter die CVP, die FDP und die GLP. Dafür waren 21 Stimmen, darunter Grüne, SP und SVP.

Die Kaderlöhne in Bundesnahen Unternehmen wurden in den letzten Jahren oft kritisiert und diskutiert. So sorgte beispielsweise der Lohn des ehemaligen SBB-Chefs Andreas Meyer immer wieder für Unmut in der Öffentlichkeit. 2019 verdiente Meyer, der im vergangenen Dezember zurückgetreten ist, 931’799 Franken. Verschiedene parlamentarische Vorstösse forderten bereits die Deckelung der Löhne. 2016 forderte eine parlamentarische Initiative beispielsweise die Begrenzung der Cheflöhne auf das Bruttogehalt eines Bundesrats.

veröffentlicht: 21. Oktober 2020 18:53
aktualisiert: 21. Oktober 2020 18:53
Quelle: CH Media

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