Schweiz

Bundesrat lässt Hof- und Weidetötungen zu

27.05.2020, 14:36 Uhr
· Online seit 27.05.2020, 14:33 Uhr
Der Bundesrat hat am Mittwoch mehrere lebensmittelrechtliche Verordnungen angepasst. Unter anderem dürfen Tiere neuerdings auch auf Weiden und in Bauernhöfen getötet werden.
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Mit der sogenannten Weidetötung oder Hoftötung soll Tieren unnötiger Stress auf dem Weg in einen Schlachtbetrieb erspart werden. Mit Ausnahmebewilligungen haben einzelne Bauern in der Schweiz damit in den letzten Jahren bereits Erfahrungen sammeln können. Nun weitet der Bundesrat diese alternative Form der Fleischgewinnung aus. Nach der Tötung und dem Entbluten auf dem Hof müssen die Tiere zum Zerlegen jedoch weiterhin in einen nahegelegenen Schlachtbetrieb gefahren werden. Damit sind laut Bundesrat die hygienischen Bedingungen sichergestellt.

Ausserdem hat der Bundesrat am Mittwoch die Übernahme der Kennzeichnung «GVO-frei» für Lebensmittel tierischer Herkunft beschlossen. Mit der Anpassung der Schweizer Verordnung an geltende Bestimmungen der EU würden weitere Handelshemmnisse abgebaut.

Zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes hat der Bundesrat überdies die Verwendung von Vitaminen und Mineralstoffen in Lebensmitteln neu geregelt. So seien Höchstmengen für Nährstoffe wie zum Beispiel Zink, die bei zu hoher Dosierung negative gesundheitliche Folgen haben können, stark gesenkt worden. Bei anderen, unkritischen Nährstoffen wie etwa Vitamin B1, hat der Bundesrat die Höchstmengen dagegen aufgehoben.

(sat)

veröffentlicht: 27. Mai 2020 14:33
aktualisiert: 27. Mai 2020 14:36
Quelle: CH Media

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